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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
26.06.2005, 11:17 Uhr

Verkehrskontrolle

Eine Frage an die Polizisten unter euch (oder andere Leute, die davon Ahnung haben):

Bin gestern nacht gegen 3.00 von der Polizei angehalten worden. Haben erst mal ganz normal nach Führerschein/Papieren bzw. Warndreieck/Verbandskasten gefragt. Soweit noch ok (außer, daß ich gut darauf hätte verzichten können, nachts angehalten zu werden...).

Dann meine er, er wollte mir mal ins Auge leuchten, hat er dann auch gemacht. Muß er wohl irgendwas festgestellt haben, denn er hat mich danach gefragt, ob ich schon mal Betäubungsmittel/Cannabis genommen habe. Da habe ich (und das ist auch korrekt) mit "nein, noch nie" geantwortet und er hat mir zu verstehen gegeben, daß er mir nicht glaubt. Hat mich dann aber letztlich weiterfahren lassen.

Frage dazu:

Ist das normal, daß man als junger Fahrer, der nachts unterwegs ist, des Drogenkonsums verdächtigt wird, bzw. sich (indirekt) als Lügner abstempeln lassen muß? Wieso hat er mich weiterfahren lassen, wenn er mir nicht geglaubt hat? Wird den Polizisten gesagt, sie sollen mal bluffen, vielleicht kommt ja was bei raus?

Also ich fand das ganze doch recht seltsam.

Will nicht wissen, was passiert wäre, wenn ich ihn gefragt hätte, ob er Drogen nimmt bzw. ihn als Lügner bezeichnet hätte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.06.2005, 11:21 Uhr

zu: Verkehrskontrolle

Wenn sich deine Pupillen bei einstrahlung der Taschenlampe nicht verkleinern, kann das ein Hinweis auf Drogenkonsum sein. Deswegen hat der das wahrscheinlich gedacht. Eigentlich hätte er auch einen Drug Wipe Test machen müssen, da kommt ein bisschen Schweiß von dir auf einen Teststreifen und der zeigt an ob du was genommen hast oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2005, 12:02 Uhr

zu: Verkehrskontrolle

"Ist das normal, daß man als junger Fahrer, der nachts unterwegs ist, des Drogenkonsums verdächtigt wird"

Ja, das ist normal, da inzwischen mehr Drogenfahrten registriert werden als Alk-Fahrer, und gerade bei jungen Fahrern ist Gras sehr beliebt.

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26.06.2005, 13:20 Uhr

zu: Verkehrskontrolle

"Eigentlich hätte er auch einen Drug Wipe Test machen müssen, da kommt ein bisschen Schweiß von dir auf einen Teststreifen und der zeigt an ob du was genommen hast oder nicht."

Nehme an, daß er schlau genug war, sich zu denken, was dabei rausgekommen wäre: nämlich nix!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
26.06.2005, 22:26 Uhr

zu: Verkehrskontrolle

»Nehme an, daß er schlau genug war, sich zu denken, was dabei rausgekommen wäre: nämlich nix!«

Und eben deswegen hat er versucht, dich zuvor aus der Reserve zu locken. Es ging nicht darum, dich als Lügner darzustellen. Auch wird der Polizist deine Angabe nicht wirklich bezweifelt haben. Es geht vielmehr darum, einen Anfangsverdacht zu bekommen, um weitere Maßnahmen (Drugwipe -> Blutprobe) veranlassen zu können. Er wollte sehen, ob du dich verunsichern läßt.
Anzeichen für Alkoholkonsum lassen sich recht leicht erkennen und sehr oft kann man schon ein Glas Bier oder Wein an der Fahne erkennen.
Die Anzeichen für Drogenkonsum sind aber sehr oft uncharakteristisch und nur schwer erkennbar. Auch die verzögerte Hell-/Dunkeladaption der Pupillen ist oft nur sehr vage bis kaum wahrnehmbar.
Zur Gewinnung des benötigten Anfangsverdachts muß der Polizist oft also den Fahrzeugführer in ein Gespräch verwickeln und dabei vor allem die Reaktionen und die Stimmung des Fahrers genau beobachten (genauere Details und Tricks gebe ich hier aber nicht Preis, sorry). Hier hat jeder Polizist so seine eigenen Erfahrungen und Methoden.

»Wieso hat er mich weiterfahren lassen, wenn er mir nicht geglaubt hat? «

Er hat dir zweifelsohne geglaubt, sonst hätte er dich nicht weiterfahren lassen.

»Will nicht wissen, was passiert wäre, wenn ich ihn gefragt hätte, ob er Drogen nimmt bzw. ihn als Lügner bezeichnet hätte... «

Dann hättest du wohl auch den Sinn der Sache nicht erkannt. Die Polizei hat die hoheitliche Aufgabe Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Genau so gut könntest du im Bus den Fahrkartenkontrolleur fragen: "Haben Sie denn eine Fahrkarte?"
Abgesehen davon wäre dieses Verhalten auch eher für einen nüchternen Fahrzeugführer unnormal und erst recht verdachterregend gewesen.

»Eigentlich hätte er auch einen Drug Wipe Test machen müssen, da kommt ein bisschen Schweiß von dir auf einen Teststreifen und der zeigt an ob du was genommen hast oder nicht.«

Der Drogenvortest (Drugwipe) darf nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden, d.h., der Probant muß mit dem Test einverstanden sein (analog zum Alcotest).
Wenn ein Anfangsverdacht besteht (unangemessene Stimmungslage, Schweißausbruch, verlangsamte Pupillenreaktion, etc.), dann reicht dieser auch aus, um direkt eine Blutprobe anzuordnen (ohne Drugwipe). Der Drogenvortest dient eigentlich nur der weiteren Verdachtserhärtung oder Ausräumung des Verdachts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
27.06.2005, 19:14 Uhr

zu: Verkehrskontrolle

@xgoedex

Danke für die Antwort! Wirklich interessant.

@ Heuschrecke und Major König

Bisher habe ich mich immer gefragt, warum manche Leute unter ihre Beiträge schreiben, daß sie nur konstruktive Antworten wünschen. Ich danke euch, ihr habt mir diese Frage gerade beantwortet.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

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Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte