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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
dartrax
07.05.2005, 21:10 Uhr
Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Hallo
Beim Lesen dieses Beitrages ist mir folgendes aufgefallen:
In den Fragebögen heißt es:
»Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?«
Und dabei will (u. a.) angekreuzt werden:
»- Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht schalten«
...während im genannten Beitrag steht:
» Laut Rechtsprechung OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet (das Fahrlicht wird abgeschaltet, um den Fahrzeugakku nicht ungewollt zu entladen), dann muss man bei Dämmerung oder Dunkelheit zumindest an Ampelanlagen das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht ist nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.«
Muss ich nun Standlicht oder Abblendlicht nachts am Bahnübergang benutzen? Hat das was mit der Einschränkung "zumindest an Ampelanlagen" zu tun? Aber am Bahnübergang hatte ich nicht vor, zu parken...
dartrax
dartrax
07.05.2005, 21:54 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Dann sollte das in dem Artikel zumindest korrigiert werden - Ja ja, ich benachrichtige den Admin schon...
Nun noch eine dumme Frage meinerseits: Wozu muss ich denn auf Abblendlicht schalten? Leere Akkus können ja nicht der alleinige Grund sein. Damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird? Denken Fahrer, die hinter mir an dem Bahnübergang ankommen nicht, dass ich parke und fahren an mir vorbei, wenn das Andreaskreuz weiter vor den Schranken steht?
dartrax
dartrax
07.05.2005, 22:52 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Aha dankeschön.
dartrax
MrMurphy
08.05.2005, 07:49 Uhr
Nicht gewollte Fahrtunterbrechung = warten
Hallo,
jede nicht freiwillige verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung (rote Ampel, geschlossener Bahnübergang, Stau, Halten an Zebrastreifen) nennt sich juristisch gesehen warten und zählt nicht als Halten oder Parken.
Deshalb ist auch die Begründung des Richters vollkommen richtig. Beim Warten vor einem Bahnübergang ist das Fahrzeug noch in Betrieb und die entsprechenden Gesetze sind einzuhalten, auch das Abblendlicht muss (eigentlich) eingeschaltet bleiben. Es darf z. B. auch nicht telefoniert oder der Gurt abgelegt werden.
Das Problem beim eingeschaltetem Abblendlicht ist auch nicht das Blenden, dabei wäre das Abblendlicht zu hoch eingestellt.
Bei einem Bahnübergang (aber auch Stau) kann man in der Regel nicht beurteilen, wie lange die Wartezeit ist. Mit etwas Pech wartet man 20 min. oder länger. Deshalb kann es durchaus sein, dass schwache Batterien dann nicht mehr genug Leistung für den Startvorgang haben.
Wer etwas Ahnung von Autos hat weiß auch, das bei modernen Autos beim Einschalten der Zündung in der Regel mehrere Verbraucher eingeschaltet werden die kräftig Strom saugen können und die man teilweise auch gar nicht speziell ausschalten kann. Oder an die man in dem Moment vielleicht auch gar nicht denkt. Dann ist auch bei einer intakten Batterie schon nach 1/4 Stunde häufig der Saft zum Starten nicht mehr vorhanden.
Bei Ampeln hingegen ist ohne weiteren Anlaß (z. B. ein Unfall) nur mit einer sehr kurzen Wartezeit im Minutenbereich zu rechnen, so dass der Batteriezustand dort keine Rolle spielt.
Außerdem könnte eventueller Gegenverkehr durch das Parklicht von falschen Vorstellungen ausgehen, nämlich das das Fahrzeug wirklich parkt und es könnte in gewissen Situationen zum Unfall kommen, wenn der vermeintlich Parkende plötzlich unerwartet losfährt.
Deshalb hat der Richter die durchgehende Benutzung des Abblendlichts vor einer Ampel ausdrücklich bejaht, durch seine Formulierung "zumindest an Ampelanlagen" in anderen Wartesituationen dem Autofahrer aber einen Handlungsspielraum gelassen.
Obwohl man vor einem Bahnübergang rechtlich gesehen also genau so wartet wie vor einer Ampel darf man dort das Abblendlicht ausschalten um die Batterie zu schonen, an einer Ampel jedoch nicht. Außer die Sekunden die es braucht um den Motor aus- und dieZündung wieder einzuschalten bzw. anschließend den Motor wieder zu starten.
Sim
08.05.2005, 11:45 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
@Kahleberger: Was hat denn die Art des Einschaltens mit der Funktion oder Technik zu tun. Versuch mal bei meinem Auto mit blinken das Parklicht anzustellen, oder auch das Standlicht indem du den Motor abstellst - da wirst blöd bei, das geht nähmlich nicht.
Stand- und Parklicht unterscheiden sich primär dadurch - und das bei jedem Auton - das Standlicht beidseitig beleuchtet und nicht einseitig wie das Parklicht.
Eine Gefährdung wie MrMurphy sehe ich hier dennoch auch nicht. Erstens steht der Gegenverkehr so lang wie ich stehe, zweitens hat der auf meiner Spur nix zu suchen da an Bahnübergangen soweit ich weiß Überholverbot ist?! Außerdem fahre ich ja nicht mit Standlicht los, und setze dann das Abblendlicht wieder in Betrieb sondern andersrum.
Sim
08.05.2005, 12:23 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Naja, aber es hat halt wenig damit zu tun wie ein Auto mit Standlicht aussieht, wie man es einschaltet ist da egal. Bei mir geht das alles über den Lichtschalter, und auch ohne Zündung oder sonstwas, und da ändert sich auch nix wenn ich den Motor ausstelle. Das macht halt jeder Hersteller wie es ihm beliebt, aber am Erscheinungsbild ändert sich nix, das meinte ich :-) Wie man das Stand-/Parklicht einstellt, weiß hoffentlich jeder von uns selber für sein Auto ...
dartrax
08.05.2005, 14:10 Uhr
Zusammenfassung bisheriger Positionen
Ich fasse mal die Positionen zusammen, die noch "übrig" geblieben sind:
1. Kahleberger:
»StVO § 17, Abs. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.«
--> Die Aussage »Standlicht ist nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.« sei falsch.
2. MrMurphy:
» Beim Warten vor einem Bahnübergang ist das Fahrzeug noch in Betrieb und die entsprechenden Gesetze sind einzuhalten, auch das Abblendlicht muss (eigentlich) eingeschaltet bleiben.«
--> Der Fragebogen sei falsch.
»Obwohl man vor einem Bahnübergang rechtlich gesehen also genau so wartet wie vor einer Ampel darf man dort das Abblendlicht ausschalten um die Batterie zu schonen, an einer Ampel jedoch nicht.«
--> Oder auch nicht.
--> Grund für das Schalten auf Standlicht sei Schonen der Batterie. (Würde es dann im Fragebogen nicht lauten: Bei Dunkelheit darf auf Standlicht geschaltet werden anstatt Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht schalten? {Anmerkung des Autors})
3. Kahleberger:
»Nach diesem Grundsatz kann ein VT im Gegenverkehr nie der Annahme sein, ein mit Standlicht vor der Ampel wartender parkt, denn es ist nach § 12 unzulässig zu halten«
--> Bedenken, andere Fahrer könnten irritiert werden und falsch handeln, seien unnötig.
»Eine kleine Steigung genügt schon, um auch mit richtig eingestellter Beleuchtung den Gegenverkehr zu blenden.«
--> Grund des Standlichts ist in erster Linie das Vermeiden von Blendung.
(Dieser Meinung bin ich nun auch. {Anmerkung des Autors})
4. Sim
»Erstens steht der Gegenverkehr so lang wie ich stehe, zweitens hat der auf meiner Spur nix zu suchen da an Bahnübergangen soweit ich weiß Überholverbot ist?! Außerdem fahre ich ja nicht mit Standlicht los, und setze dann das Abblendlicht wieder in Betrieb sondern andersrum.«
--> Bedenken, andere Fahrer könnten irritiert werden und falsch handeln, seien auch deshalb falsch.
Aha, jetzt sehe ich wieder so klar wie vorher ;-)
dartrax
dartrax
08.05.2005, 22:15 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Das ist bereits geklärt ;-) (Siehe Kahleberg Nr. 3)
Trotzdem Danke für deine Meinung. Besonders an Bahnübergängen in Kurven ist die Zufahrt oft ansteigend, weil die Schienen überhöht (d. h. in die Kurve geneigt) sind.
dartrax
Georg_g
08.05.2005, 22:36 Uhr
zu: Fahrttipps/OLG Köln vs. Fragebogen: Standlicht am Bahnüberg.
Warum Georg_g noch nichts gesagt hat, wundert mich ;-)
Ich übe mich in dezenter Zurückhaltung ;-)
Aber du kannst beruhigt sein: In diesem Thread stimme ich deinen Ausführungen durchaus zu.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Traktor muss mich durchfahren lassen
Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen
Ich muss den Traktor abbiegen lassen
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