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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Hector
24.04.2005, 03:51 Uhr
Radio hören als Busfahrer gestattet?
Hallo zusammen.
Mein Anliegen ist folgendes:
Dürfen Busfahrer z.B. im Linienverkehr während der Fahrt Radio hören?
Falls nein:
Wenn das Radio sehr laut ist, und ich darum bitte, es leiser zu schalten, und dies nicht gemacht wird, bzw. ich sogar eine pampige Antwort erhalte, was kann man dagegen machen?
Welche Verordnungen und Gesetze gibt es ggf. dazu?
Wo kann man sich beschweren? Wie kann man dagegen angehen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar genauere Angaben dazu machen könnte.
Gruss,
Hector
MrMurphy
24.04.2005, 05:29 Uhr
Jein
Vom Gesetz her ist den Busfahrern, auch Linienbusfahrern, das Radiohören erst mal nicht verboten.
Allerdings darf das Radio, wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer, nicht so laut sein, dass akustische Signale (Hupen, Martinshorn) nicht mehr wahrgenommen werden können.
Den meisten Linienbusfahrern ist aber das Radiohören von ihrem Arbeitgeber untersagt.
Wenn du das Radio als zu laut empfandest (was auch ein persönlicher Geschmack ist) solltest du dich an den Arbeitgeber des Fahrers, also im Regelfall ein Verkehrsbetrieb, wenden. Schließlich wird den Fahrern das Radiohören nicht aus Lust und Laune sondern aus Sicherheitsgründen untersagt.
Hector
24.04.2005, 05:57 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Hmmm.
Also gibt es gar kein Gesetz dagegen? Hatte mal so etwas gehört...
Laut ist es auf jeden Fall, der entsprechende Fahrer könnte schon in Rente gehen nach dem Alter, und hört wohl nicht mehr besonders gut.
In voller Lautstärke die SWR 4 Heimatmusikanten muss ich nicht wirklich auf dem Weg zur Arbeit haben :/
Georg_g
24.04.2005, 05:59 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Lieber Hector,
nach § 8 Nr. 4 BOKraft ist es Busfahrern untersagt, während der Beförderung von Fahrgästen "Tonrundfunkempfänger" (das sind Radios auf Dummdeutsch) zu anderen als betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen zu benutzen. Das gilt auch für Radios mit geringer Lautstärke, d.h. die Lautstärke spielt überhaupt keine Rolle.
Kommt nun ein nörgelnder Fahrgast, so kann der Busfahrer jederzeit auf § 8 Abs. 5 BOKraft verweisen, wonach es dem Fahrer untersagt ist, sich beim Lenken des Fahrzeugs zu unterhalten. Eine Beschwerde vor Ort bleibt also erfolglos. Du hast doch den Busfahrer nicht etwa während der Fahrt angesprochen? § 14 BOKraft besagt nämlich: "Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt ( ... ) in Kraftomnibussen sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten ..." Nicht dass der Busfahrer dich noch anzeigt ....
Erbost über die Dreistigkeit des Busfahrers kann man nun erneut § 8 BOKraft anführen, diesmal allerdings Nr. 1: "Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt ist, hat sich rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten." Tja, pampige Antworten können natürlich nicht als rücksichtsvoll und besonnen angesehen werden - auf jeden Fall ein Grund zur Beschwerde.
So, und heute gibt es wieder wichtige Dinge zu tun. Der Rasen muss gemäht werden, die Hecke geschnitten und die Gartenzwerge gesäubert werden. Halt - heute ist ja Sonntag, da geht das in der Bananenrepublik Deutschland nicht. Mist, da schwärze ich halt den Nachbarn an, der wäscht wieder mal seinen Wagen mit dem Gartenschlauch, der Anarchist! Oder den Busfahrer, die alte Wutz, der immer so laut Radio hört. Hauptsache, ich kann mich beschweren.
Hector
24.04.2005, 06:48 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Hach ja, lieber Georg, wie gut das ich Sarkasmus mag. Dennoch danke, immerhin weiss ich nun die genauen Bestimmungen. Und nein, ich habe den Fahrer angesprochen, als er an einer Haltestelle anhielt ...
Es geht mir hier nicht darum, jeden anzuschwärzen oder was dagegen zu sagen wenn sich ein Busfahrer seinen Dienst etwas angenehmer macht. Im Gegenteil. Aber wenn ich trotz eingesetzter Ohropacks (!) noch das Radio laut und klar vernehme und jedes Wort verstehen kann, und den Fahrer dann höflich frage, ob er es etwas leiser machen kann, und als Antwort bekomme, ich solle mich gefälligst nach hinten setzen wenn es mir nicht passt, dann ist das doch etwas übertrieben finde ich. Dann erst nahm ich mir die Unverschämtheit (Wer Ironie findet, darf sie behalten) heraus, den Fahrer darauf hinzuweisen, das er ja eigentlich gar kein Radio hören dürfe (hatte das von einigen Fahrern bestätigt bekommen zuvor, wusste nur nicht welche Verordnung das genau ist), darauf hin beendete er die nette Konversation mit einer abfälligen Geste.
Irgendwo gibt es Grenzen, auch bei mir.
Security_neu
24.04.2005, 10:44 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Bei uns in den Linienbussen ist das meistens so, dass die Fahrer eh ständig wechseln. Also dass man jeden Tag nen neuen Fahrer hat auch wenn man immer mit dem selben Bus fährt.
Geh mal zu den Verkehrsbetrieben (haben meist ein Kunden-Service-Center) und beschwer dich.
Schreib dir die Linie vom Bus und das Kennzeichen auf und die Nummer, die meist vorne oder hinten klein am Bus steht. Dadurch müssten die den Fahrer ausfindig machen können. Wenn nicht, dann kauf dir ein Ticket bei dem besagten Busfahrer, denn da unten steht (zumindest bei uns ist das so!!) eine Nummer drauf, über die sich der Busfahrer identifizieren lässt.
neon
24.04.2005, 13:50 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
wozu gibts denn so kleine tragbare cd-mp3-minidisc-sonstwas player?
da kannst du dein metal hörn und der busfahrer sein techno...
oder setz dich einfach hinten hin...
][
24.04.2005, 14:24 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
iPod mit iTrip. Frequenz des Senders ausfindig machen, den der Busfahrer hört, iTrip auf diese Frequenz einstellen und in die Nähe der Antenne des Busses setzen. Dann voll aufdrehen :D
neon
24.04.2005, 14:33 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
wir ham damals noch die sender selber gebaut...
is aber ein bisschen unerlaubt
aber das hilft garantiert, ein störsender auf allen frequenzen und ruhe is...
][
24.04.2005, 14:43 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Ich kann sowas nicht selber bauen - nur kaufen. iTrip ist in D trotzdem verboten. Lächerlich.
Hector
24.04.2005, 23:36 Uhr
zu: Radio hören als Busfahrer gestattet?
Danke für die Antworten.
Also der Fahrer ist bekannt, es geht um eine kleinere Firma die nur eine Tour pro Woche der Linie hält, bei der ich aber leider mitfahren muss um zum Dienst zu kommen.
Was genau ist das denn dieses ITrip? Wo bekommt man denn eins her? Bitte genaueres per Email 8)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden
Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen
Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht nach links weiterfahren
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen
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