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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Inferna18
06.04.2005, 23:14 Uhr
Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
hi,
folgendes:
mir ist einer in mein auto gerast,das parkte..nachts um 1 uhr...hab die daten und alles,versicherung des anderen weiß auch schon bescheid,die meinen,dass es wohl auf einen wirt. totalschaden rausläuft.schicken morgen en sachverständigen vorbei.haben mir heute schon en leihwagen vor die tür gestellt.
sollte ich irgendwas beachten,bzw. misstrauisch sein?
wird bei nem totalschaden der zeitwert des autos gezahlt?hab das auto erst 6 monate.isn fiat brava.
 Inferna18
06.04.2005, 23:18 Uhr
Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
nachtrag:kann mir vielleicht einer sagen,der sich damit auskennt,wie es jetzt weitergeht?hab keine ahnung davon
 Inferna18
07.04.2005, 10:20 Uhr
Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
ok,vielen danke für die hilfe erstmal...
ich werde mir heute mal anhören,was der laut der anderen versicherung "neutrale" sachverständige zu der sache sagt.dann ggf. einen weiteren eigenen zur rate ziehen.
aber wenn der heute en totalschaden feststellt,ist ein 2.unnötig,oder?
gibts da nicht ne regelung,dass ich den kaufpreis wiederbekomme,wenn ich das auto erst ne relativ kurze zeit habe?!
ich will nicht noch unter der ganzen sache leiden.gibts keine möglichkeit,keinen verlust aus der sache zu ziehen?
(mal ganz davon abgesehn,habe ich mind. 100 arbeitsstunden selbst in das auto gesteckt...das regt mich noch am meisten auf)
 Inferna18
07.04.2005, 11:55 Uhr
Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
besteht folgende möglichkeit: (?)
es wird ein totalschaden festgestellt,ich bekomme eine entsprechende summe der versicherung ausbezahlt.ich lasse dann das auto vom ADAC zu meiner werkstatt abschleppen und die reparieren mir das nötigste.den rest lass ich ausbeulen (kommt mich ja viel billiger)
oder wollen die versicherungen dann auch das auto haben,wenn die en totalschaden feststellen und auszahlen?
wenn das möglich ist,was haltet ihr von der variante?
 Stefan Süßmann
07.04.2005, 12:11 Uhr
zu: Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
"Gerade beim Totalschaden ist es wichtig, wie hoch der Schaden geschätzt wird, da diese Schätzung Grundlage des Wiederbeschaffungswerts ist."
Sorry, aber das ist totaler Schwachsinn.
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich z.B. nach Fzg-Typ, Laufleistung, Extras, örtlicher Marktlage und nicht nach der Schadenhöhe.
mfg
Stefan
 Inferna18
07.04.2005, 13:42 Uhr
Ins parkende auto gerast.evtl. totalschaden?!
das heißt mein wagen ist freiwild,egal wer dagegen fährst,ich krieg keinen cent mehr?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Sie dürfen parken
Sie dürfen halten
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
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