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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
29.03.2005, 14:34 Uhr

Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

Mal eine Frage an die Paragraphenritter und StVO-Fetischisten:

Was gilt eigentlich als "Ueberfahren einer durchgezogenen Linie"?
Welche Fahrzeugteile muessen dazu die Linie ueberqueren?

Kandidaten waeren:
- Reifen
- aeusserster Punkt der Karosserie
- Aussenkante des Aussenspiegels

Interessant wird diese Frage im Zusammenhang mit Zweiraedern in Linkskurven:
Wenn meine Raeder genau an, aber noch innerhalb der Linie sind, dann ragt mein Helm bereits ueber einen Meter weit auf die "falsche" Seite der Linie.
Wenn, wie ich annehme, die Raeder das entscheidende Fahrzeugteil sind: Wie sieht es dann mit dem Knie aus?
In dem Fall waer ja das Knie bereits auf der "boesen" Seite der durchgezogenen Linie, die Raeder aber noch auf der "guten"?
Muss ich im Scheitelpunkt der Kurve (da wo ich der Linie am naechsten bin) das Knie kurz von der Fahrbahn abheben, damit es nicht als Ueberfahren gilt?

Fragen ueber Fragen...
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
29.03.2005, 14:39 Uhr

zu: Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

Mein (juristisch nicht fundierter, da weder Paragraphenritter noch StVO-Fetischist) Tipp: kein Teil des Fahrzeugs (oder des Fahrers) darf die Sperrlinie überragen (sonst wäre ja der Zweck der durchgezogenen Linie letztlich verfehlt).

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2005, 17:46 Uhr

zu: Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

Ich denke, dass im Sinne einer Ordnungswidrigkeit der Reifen die Linie mindestens berühren muss. Oder anders ausgedrückt: Bei starker Schräglage in Linkskurven begehst du m.E. keine OWi, wenn der Oberkörper über die Fahrstreifenbegrenzung ragt.

Dass die Problematik eines solchen Fahrstils eine ganz andere ist, nämlich die mögliche Feindberührung, weißt du ja als Vollblutbiker.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
29.03.2005, 18:08 Uhr

zu: Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

»Dass die Problematik eines solchen Fahrstils eine ganz andere ist, nämlich die mögliche Feindberührung, weißt du ja als Vollblutbiker. «

Selbstverstaendlich. Ich persoenlich bleibe in Linkskurven mit dem gesamten Koerper incl. Helm innerhalb meiner Fahrspur, und fahre im Bereich der StVO auch nicht auf dem Knie. Und nur mit hoechstens 30 Grad Schraeglage.
So hab ich immer noch jede Menge Reserven.

Mich hat halt nur die potientielle Gesetzesluecke interessiert.

Gruesse,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
30.03.2005, 15:45 Uhr

zu: Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

Der § 41 StVO sagt bezüglich Zeichen 295 (durchgehende Linie) u.a. folgendes:

Sie ordnet an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.

Der Erläuterungstext sagt: "Fahrzeuge dürfen die Linie nicht mit den Rädern berühren, erst recht nicht auf ihr fahren. Sie dürfen auch nicht so fahren, dass die seitlich über die Räder hinausragende Karosserie oder Ladung sich über der Linie befindet."

Was für die Ladung gilt, dürfte für die Besetzung gleichermaßen gelten. Es darf eben nichts auf die Fahrbahnseite des Gegenverkehrs ragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
31.03.2005, 09:27 Uhr

zu: Ueberfahren einer durchgezogenen Linie

@xygoedex:
Cool. Eine fundierte Antwort ohne Interpretations- und Belehrungsversuche. Meine Neugier ist befriedigt, es gibt da wohl keine Gesetzesluecke.

Danke, Freund, du hast geholfen ;-)

Grusz,
FLiszt

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