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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.01.2005, 15:50 Uhr

Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo!

Wer weiß etwas dazu:
Am Anfang der Straße steht ein Schild, dass es sich hier um eine Zone eingeschränkten Halteverbots handelt, in der man nur in den eingezeichneten Parkplätzen parken darf.
Ein Absolutes-Halteverbots-Schild für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit steht zusätzlich am Straßenrand. In etwa 20 bis 30m Entfernung beginnen eingezeichnete Parkplätze.

Nun die Preisfrage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die eingezeichneten Parkplätze?

Und wo findet man eigentlich solche Informationen schriftlich?

Vielen Dank!

minoos

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24.01.2005, 18:39 Uhr

zu: Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo Kahleberger!

Das ist also des Rätsels Lösung. Vielen Dank!
Die eingezeichneten Parkplätze waren auf der Fahrbahn eingezeichnet. Darum gilt also das Halteverbot auch für die Parkplätze. Trotzdem sehr missverständlich, finde ich.

Viele Grüße,

minoos

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blinken

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Blick in den Rückspiegel genügt