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Auslandsführerschein
helene-hirsch
25.02.2011, 14:48 Uhr
Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Hallo!
Ich studiere zur Zeit in Spanien und möchte hier meinen Führerschein machen. Eine anschließende Umschreibung wird nach der Rückkehr nach Deutschland nicht nötig sein, wie ich erfahren habe.
Werde ich trotzdem einen Nachweis erbringen müssen, dass ich mindestens 185 Tage meinen Wohnsitz in Spanien hatte?
Wenn ja, wie hat dieser Nachweis auszusehen? Muss ich mind. 185 Tage beim spanischen Einwohnermeldeamt gemeldet gewesen sein oder reicht z.B. eine ERASMUS-Bescheinigung oder die Matrikulationsbescheiningung der spanischen Uni?
Einen Riesendank im Voraus!
FSGA77
25.02.2011, 14:55 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Hmh... also, wenn du den Führerschein nicht umschreiben lässt, brauchst du überhaupt nichts nachzuweisen, der spanische Führerschein wird grundsätzlich erstmal anerkannt - allerdings nur ein halbes Jahr lang, danach musst du wenn du in Deutschland wohnst den Füherschein tatsächlich umschreiben lassen - Wer hat dir gesagt, dass das nicht notwendig ist??
Bei einer Umschreibung musst du das dann nachweisen, wie das geht weiß ich aber auch nicht.
helene-hirsch
25.02.2011, 15:14 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
dass keine Umschreibung nötig ist habe ich von hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/anerkennung.
php
letzter Absatz lautet so:
"Sonderfall EU-Führerschein
Der EU-Führerschein gilt innerhalb Deutschlands unbegrenzt. Achtung: das ist umgekehrt nicht unbedingt so (zum Beispiel erkennt Österreich den deutschen A1-Führerschein nicht an). Inhaber eines Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Land brauchen ihre Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht in Deutschland registrieren zu lassen, sobald sie hier ihren Wohnsitz begründen. Allerdings: Wer den Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt, muss ihn wiederum innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen (weil er auch unter die zweijährige deutsche Probezeit fällt und genau so behandelt wird)."
helene-hirsch
25.02.2011, 15:17 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Nachtrag:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung
.php
dort ist Folgendes zu lesen:
"EU- und EWR-Führerscheine
Die Umschreibung eines EU- oder EWR-Führerscheins ist freiwillig, denn der Führerschein gilt in Deutschland unbefristet. Es findet keine Prüfung statt. Genau das war ja eine der Absichten bei der Einführung des EU-Gemeinschaftsführerscheins. Eine Liste der EU- und EWR-Staaten finden Sie auf den nächsten Seiten."
Ich bin mir zieeeemlich sicher, dass Spanien in der EU ist. :-D
FSGA77
25.02.2011, 17:38 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Klar, du hast völlig recht, ich hab da wohl irgendwas durcheinander gebracht :D
Ok, dann musst du wirklich nichts machen ;)
Es sei denn, du hast - siehe Artikel, den du mir geschickt hast - den Führerschein noch keine 2 Jahre. Dann musst du ihn beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen, wegen der Probezeit.
Gute Fahrt! ;)
helene-hirsch
25.02.2011, 18:32 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Danke schön!
Tja, ich schätze mal wenn ich zurückkomme werde ich meinen Führerschein nicht länger als zwei Wochen haben, also werde ich ihn auf jeden Fall registrieren lassen. Weißt du, wie (un-)kompliziert das ist? Was man dafür vorlegen muss?
Und bist du sicher, dass ich bezüglich der Anerkennung nichts werde machen müssen? Ich glaube ich habe vor ca. 6 Monaten schon mal mit dem Gedanken gespielt den FS in Spanien zu machen und hab beim Straßenverkehrsamt angerufen, wo mir mit einer Null-Bock-Stimme gesagt wurde, dass ein Aufenthalt von mind. 6 Monaten nachgewiesen werden muss.
Weißt du, wo ich mich hinwenden muss, um zuverlässige Infos schriftlich zu bekommen? Also welche Behörde dafür zuständig ist?
Vielen vielen Dank!
LG!
Georg_g
25.02.2011, 19:09 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Die Pflicht einen ausländischen Führerschein registrieren zu lassen, existiert schon lange nicht mehr. Insofern ist der verlinkte Artikel veraltet.
Der spanische Führerschein muss daher weder registriert noch umgeschrieben werden. Die Gültigkeit spanischer Führerscheine, auch solcher der Klasse B, ist aber zeitlich befristet. Daher ist es nicht falsch, wenn man den spanischen Führerschein dennoch in einen deutschen umschreiben lässt. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie der Nachweis über den Auslandsaufenthalt zu erbringen ist. Ein Matrikulationsnachweis ist sicherlich eine Möglichkeit, andere wären Bestätigungen des spanischen Vermieters oder, soweit vorhanden, amtliche Bestätigungen der spanischen Meldebehörden.
helene-hirsch
26.02.2011, 15:27 Uhr
zu: Anerkennung eines spanischen Führerscheins
Danke schön für die Infos! :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?
Geradeaus fahren oder links abbiegen
Vorsichtig nach rechts abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Überholen verboten?
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
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