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Auslandsführerschein
Patty1292
14.06.2010, 21:42 Uhr
In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
hab eine ganz wichtige Frage.ich wohne in Frankreich und gehe in Deutschland in die Schule.So laut FEV §7 (3) wird mir ja die Fahrerlaubnis erteilt.In der Führerscheinstelle in Deutschland sagt man mir das Frankreich wahrscheinlich meinen Führerschein nicht anerkennen wird.Jetzt bin ich verwirrt, es ist ja eigentlich ein EU-Führerschein also müsste Frankreich doch laut der Sonderregelung den Führerschein anerkennen.Weiß jemand etwas oder kann mir sagen wo ich in Frankreich fragen könnte das auch alles richtig läuft?
durbanZA
15.06.2010, 00:01 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
Hallo.
Die Frage, die Du stellst, hat mit deutschem Recht nichts zu tun.
Eine deutsche FE kann Dir erteilt werden.
Ob die Franzosen ihn anerkennen oder nicht, ist eine Frage französischen Rechts. Daher wäre ein französisches Forum wohl der bessere Ansprechpartner. Oder eben gleich die französische Fahrerlaubnisbehörde.
mfG
Durban :)
Patty1292
15.06.2010, 18:00 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
hmm aber da gehts doch um eu-richtlinien was ich soweit gelesen hab und da steht das die führerscheine der eu staaten gegenseitig anerkannt werden.
carhol
15.06.2010, 18:24 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
der führerschein ja, aber nicht wie man an das teil kommt. da hat jedes land seine eigenen regeln.
da du nicht in d-land wohnst, kannst du hier auch keinen führerschein machen.
mfg
Patty1292
15.06.2010, 19:17 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
den führerschein bekomm ich doch in deutschland.ich bin da schülerin und bekomm ne sonderregelung.is schon alles abgeklärt.mach auch schon den führerschein.ich hab halt noch nirgends ne antwort von einem amt bekommen wie es in frankreich dann aussieht mit dem führerschein.
Tony90
15.06.2010, 19:29 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
>da du nicht in d-land wohnst, kannst du hier auch keinen führerschein >machen.
Die Führerscheinstelle hat doch schon die korrekte Auskunft gegeben, dass aufgrund §7 Abs. 3 FeV der Führerschein in Deutschland erteilt werden kann.
Und ebenfalls hat die Führerscheinstelle auf Probleme hingewiesen, dass Frankreich den Führerschein eventuell nicht anerkennt, denn in Art. 7 der 2. Führerscheinrichtlinie ist nur von Studenten die Rede, nicht aber von Schülern.
Art.7
Die Ausstellung des Führerscheins hängt außerdem ab
...
b) vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis
der Eigenschaft als Student â EURO” während eines Mindestzeitraums
von sechs Monaten â EURO” im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.
carhol
15.06.2010, 22:03 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
(3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt.
das problem liegt darin das du nur die schule in d-land besuchst und abends wieder in frankreich bist.
die deutsche behörde hätte den antrag gar nicht genehmigen dürfen.
imho kann dir die deutsche behörde sogar den führerschein wieder abnehmen da eine der voraussetzungen nicht vorlagen.
mein tipp: melde dich im verkehrsportal.de an (kostenfrei).
da sind spezialisten im verwaltungsrecht.
mfg
Tony90
16.06.2010, 11:59 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
Hast du den Absatz der FeV überhaupt verstanden?
Er besagt, dass die Fahrerlaubnis in D erteilt wird, wenn der Besuch der Hochschule oder Schule in D mindestens 6 Monate beträgt, auch wenn der ordentliche Wohnsitz im Ausland liegt.
In der EU-Richtlinie dagegen steht nur was von Student, weshalb ich vermute, das deshalb Frankreich sagen kann: für Schüler müssen wir das nicht anerkennen.
Patty1292
16.06.2010, 15:33 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
man man warum machen dann die deutschen so ein gesetz für SCHÜLER und dann kann ich es im ausland wahrscheinlich nich anwenden.dann kann ich nur in den 4 wänden von deutschland fahren.
Patty1292
16.06.2010, 16:08 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
ich hab soeben mein problem gelöst.dank dem artikel 7 e kann ich ja als stundent den führerschein bekommen.so ich bin kein student aber ich bin auf dem gymnasium.und die definition von student sind alle hochschüler.
carhol
16.06.2010, 17:30 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
hallo, du hast es noch nicht verstanden.
selbst wenn eine deutsche behörde ja sagt, heisst das noch lange nicht, dass auch eine franz. behörde das auch so sieht.
in d-land gibt es das gleiche problem mit deutschen die z.b. in tschechien ihren führerschein machen wollen, da hagelt es reihenweise nutzungsuntersagungen.
die rechtliche definition für student ist übrigens:
Ein Student ist eine im tertiären Bildungsbereich, an Hochschulen, immatrikulierte Person, die dort eine akademische Ausbildung betreibt.
frag bei einer franz. fahrerlaubnisbehörde nach bevor das böse erwachen kommt.
mfg
Patty1292
16.06.2010, 20:49 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
ich hab eine bestätigung bekommen.einer vom amt für eu rechte hat mir gesagt das in jedem Mitgliedsstaat dieser Führerschein anerkannt werden MUSS.nicht nur in frankreich sonder in jedem x-beliebigen eu mitgliedsstaat.durch die sonderregelung wird der führerschein legal erworben und wird anerkannt da es ein eu-führerschein ist.
Patty1292
16.06.2010, 20:51 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
ps gymnasien gehören mit unter zu den höheren schulen aber dies tut nichts zur sache.
Ellysa
17.06.2010, 00:16 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
Eine höhere Schule hat aber nichts mit einer Hochschule zu tun.
carhol
17.06.2010, 08:39 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
es gibt kein "amt für eu rechte".
ist ja deine sache, jedenfalls sind die franzosen für dich zuständig, nicht die deutschen. also frag besser dort nach.
mfg
Alexander224
04.08.2010, 22:38 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
Irgendwie verstehe ich das ganze Problem überhaupt nicht.
Wir sind inzwischen auf alllen möglichen Gebieten unglaublich freizügig innerhalb der EU.
Kann mir jemand sagen, weshalb eine derartige Bürokratie ausgerechnet notwendig ist, wenn es um den Führerscheinerwerb geht ?
Was macht Herr Steuber inzwischen eigentlich so ? Sollte er sich nicht mit derartigen Fragen befasssen ? Vielleicht legt ihm mal jemand diesen dringend
notwendigen Bürokratieabbau vor ?
carhol
05.08.2010, 09:35 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
da denkst du ganz schön kurz.
hälst du es für richtig das, wenn jemandem in d-land die fahrerlaubnis aberkannt wird - egal aus welchem grund- er einfach nach frankreich geht (nicht umzieht!) und sich dort einen neunen holt?
so lange es kein zentrales straf- und führerscheinregister gibt bleibt diese bürokratie notwendig.
mfg
Hazel
05.06.2014, 18:30 Uhr
zu: In Frankreich wohnen als Schüler in D Führerschein machen
Hallo ,
ich habe das gleiche Problem.
Konntest du deinen Führerschein in Deutschland machen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
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Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte
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