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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern williheiss
07.06.2010, 14:06 Uhr

Führerschein im EU Ausland

suche Möglichkeit im EU ausland den Führerschein zu erwerben.
Klassen 2,3,4 waren vorhanden,entzogen wegen Alkohol,keine Sperrfrist.
möchte alle Klassen auf einmal machen. Die Kosten sollten 2500 Euro nicht übersteigen. Wer kann mir weiterhelfen !!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
07.06.2010, 14:15 Uhr

zu: Führerschein im EU Ausland

Damit dir der Führerschein bei der ersten Kontrolle wieder entzogen wird? Noch nicht mitgekriegt, dass in Ausland gemachte Führerscheine zur Umgehung solcher Verbote automatisch ungültig werden? Abgesehen davon willst du ja wohl kaum für 185 Tage nach Polen oder so ziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
08.06.2010, 07:43 Uhr

zu: Führerschein im EU Ausland

»Wer kann mir weiterhelfen !!!!«

Du dir selbst.
Mit dem Umdenken, ändern der Alk-Gewohnheiten und Bestehen der MPU stehen dir die Wege wieder offen (oder du wartest 15 Jahre).
Nur dein Budget solltest du für dein Vorhaben vielleicht ein wenig erweitern. ;o)
Nichts wird billiger. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mad79
18.08.2010, 22:15 Uhr

zu: Führerschein im EU Ausland

Hallo,ich muß ins EU-Ausland Litauen zum arbeiten,könnte da einen Motoradführerschein machen,würde ihn auch bekommen.Nun meine frage,wer oder wie kann man mir nachweisen das ich keine 185 Tage da war,ist der Führerschein denn in Deutschland nicht gültig?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden