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Auslandsführerschein

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30.03.2010, 12:52 Uhr

Schweizer FS in D fahren...

Hallo zusammen,
Ende 2007 hatte ich einen schweren Verkehrunfall und es wurden 0,57 %o festgestellt. Nach meinem Krankenhausaufenthalt bin ich direkt in die Schweiz und hab ihn schnell umgeschrieben (da ich eh knapp über 1 Jahr dort berufstätig war) weil ich eben dachte dann kann ich wenigstens wenn ich wieder voll gesund bin in der Schweiz arbeiten und darf eben nur nicht in D fahren...
Nun kann ich aber nicht mehr richtig laufen und daher nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten. Sodass ich nun in D bin. Jetzt hab ich ja den schweizer Führerschein und wollte diesen wieder zurück ummelden in einen deutschen. Meine Sperrfist ist schon seit über einem Jahr vorbei und ich kann somit wieder fahren. Jetzt wollen die aber eine mpu und nun meine Frage. Darf ich mit dem schweizer Schein denn hier fahren (weil in der Schweiz darf ich es ja) und wegnehmen darf man mir ihn hier auch nicht, hatten nämlich damals die Polizisten gemacht und es kam ein Schreiben vom Staatsanwalt zurück dass ich ihn zurück bekomme. Sprich die deutschen haben keine Befugnis das schweizer Eigentum zu behalten. Nur wie ist es wenn ich nun einfach mit dem fahre und erst irgendwann ummeld mit der mpu usw. (wenn ich wieder Geld verdient habe) Weil wenn ich noch in der Schweiz wäre, dann wäre es ja genau das gleiche. Oder geht dass nur wenn ich dort nen Zweitwohnsitz habe, so wie ich damals hatte? (könnte ich auch einrichten da Freunde dort) Wer weiss da genaueres?

ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten.

Gruss

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06.04.2010, 16:32 Uhr

zu: Schweizer FS in D fahren...

Hallo.
Zunächst einmal mein Beileid zu den beim Unfall entstandenen Verletzungen; für Deine Gesundheit wünsche ich Dir alles Gute.

Zur Sache:
Die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis richtet sich nach § 29 FeV.
Demnach sind hier ausländische (nicht-EU-) Führerscheine 6 Monate gültig und müssen dann umgeschrieben (§ 29 Abs. 1).
Diese Erlaubnis gilt aber § 29 Abs. 3 Nr. 3 nicht, wenn dem Inhaber der ausländischen FE die Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht entzogen oder von der Fahrerlaubnisbehörder versagt worden ist.


Genau dieser Fall liegt bei Dir vor: Dir wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen.
Somit bewirkt Dein Schweiter Führerschein keine Fahrerlaubnis in Deutschland; er ist hier sozusagen ungültig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- zu weit in die Fahrbahn kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.