Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DandMe
25.02.2010, 04:30 Uhr

Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Kann mir jemand helfen? Wo find ich links die gesetzlich darauf hinweisen, das sich das Gesetzt im Januar 2010 geaendert hat zur Umschreibung von Australischen Fuehrerscheinen? Sogar die Deutsche Botschaft in Australien und der ADAC haben noch nichts darueber auf ihrer Webseite.
Ich habe allerdings in verscheidenen Foren darueber gelesen, und wusste das dieses neue Gesetzt schon lange geplant war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.02.2010, 09:54 Uhr

zu: Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Territorium:

* Northern Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
* Queensland (auch Provisional License P 2), Sehtest erforderlich
* South Australia (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Tasmania (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Victoria (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Australian Capital Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
* Western Australia (Provisional Licence nur für PKW, nicht Provisional Licence Motorrad), Sehtest erforderlich
* New South Wales (nicht Provisional Licence), Sehtest erforderlich



Bis zur Aufnahme Australiens in die Anlage 11 FeV ist die prüfungsfreie Umschreibung im Wege einer Ausnahme gem. § 74 FeV zu ermöglichen.

Quelle: Schreiben des BMVBS vom 07.01.2010, LA 21/7324.6/30-01/1144934


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2010, 13:53 Uhr

zu: Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Das ist übrigens kein neues Gesetz, sondern nur eine künftige Änderung der Anlage 11 der FeV. Diese Anlage ist nicht statisch, sondern wird immer wieder mal erweitert, wenn ein Staat die Voraussetzungen erfüllt (z.B. gleichwertige Ausbildung, gegenseitige Anerkennung).

In der Regel ist es der Ablauf dann so, wie oben von Holger geschrieben: Zunächst eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums mit dem Hinweis, dass eine prüfungsfreie Umschreibung im Rahmen einer Ausnahme möglich ist (§ 74 FeV), einige Wochen oder Monate später dann die Verabschiedung der geänderten Fassung der Anlage 11.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten