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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DandMe
25.02.2010, 04:30 Uhr

Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Kann mir jemand helfen? Wo find ich links die gesetzlich darauf hinweisen, das sich das Gesetzt im Januar 2010 geaendert hat zur Umschreibung von Australischen Fuehrerscheinen? Sogar die Deutsche Botschaft in Australien und der ADAC haben noch nichts darueber auf ihrer Webseite.
Ich habe allerdings in verscheidenen Foren darueber gelesen, und wusste das dieses neue Gesetzt schon lange geplant war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.02.2010, 09:54 Uhr

zu: Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Territorium:

* Northern Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
* Queensland (auch Provisional License P 2), Sehtest erforderlich
* South Australia (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Tasmania (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Victoria (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
* Australian Capital Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
* Western Australia (Provisional Licence nur für PKW, nicht Provisional Licence Motorrad), Sehtest erforderlich
* New South Wales (nicht Provisional Licence), Sehtest erforderlich



Bis zur Aufnahme Australiens in die Anlage 11 FeV ist die prüfungsfreie Umschreibung im Wege einer Ausnahme gem. § 74 FeV zu ermöglichen.

Quelle: Schreiben des BMVBS vom 07.01.2010, LA 21/7324.6/30-01/1144934


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2010, 13:53 Uhr

zu: Umschreibung vom Australischen Fuehrerschein

Das ist übrigens kein neues Gesetz, sondern nur eine künftige Änderung der Anlage 11 der FeV. Diese Anlage ist nicht statisch, sondern wird immer wieder mal erweitert, wenn ein Staat die Voraussetzungen erfüllt (z.B. gleichwertige Ausbildung, gegenseitige Anerkennung).

In der Regel ist es der Ablauf dann so, wie oben von Holger geschrieben: Zunächst eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums mit dem Hinweis, dass eine prüfungsfreie Umschreibung im Rahmen einer Ausnahme möglich ist (§ 74 FeV), einige Wochen oder Monate später dann die Verabschiedung der geänderten Fassung der Anlage 11.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende