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Auslandsführerschein
jafar2010
11.02.2010, 00:51 Uhr
Ausländischer Führerschein abgeben!
Hallo Leute,
Ich bin hier in Deutschland zum studieren und wollte jetzt einfach mal meinen ausländischen Führerschein umschreiben. Bis jetzt hat alles super geklappt und in ca. 2 Wochen habe ich meine Prüfung.
Vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass ich den deutschen Führerschein erst bekommen darf, wenn ich meinen ausländischen Führerschein abgebe. Das war natürlich Schock für mich. Ich kann das einfach nicht nachvollziehen: Ich darf in Deutschland mit meinem FS eh nicht fahren, ich darf in meiner Heimat mit dem deutschen FS nicht fahren. Ich fliege oft nach Hause, um meine Familie zu besuchen. Jetzt auf einmal heißt es dann, ich darf in meiner Heimat nicht fahren, weil die deutschen Behörden total krass sind und so komische Gesetze haben. Naja, ich will jetzt nicht übertreiben. Ich find sowas einfach soooo bescheuert.
Meine Frage ist: Hat jemand von euch Erfahrung damit? Gibt es denn keinen Ausweg, damit ich meinen FS behalten darf?
carhol
11.02.2010, 09:53 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
Grundsätzlich darf niemand zwei führerscheine haben. das ist kein gesetz aus d-land sondern gilt europaweit. dein deutscher führerschein ist in deinem heimatland 6 monate gültig, genauso wie dein ausländischer führerschein hier gültig war (auf antrag u. b. vorausetzungen sogar ein jahr). wo ist also das problem?
ausserdem möchte ich nicht wissen, welche "Behörden total krass sind und so komische Gesetze haben" es in deinem heimatland gibt.
mfg
jafar2010
11.02.2010, 11:29 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
""Du kannst deinen Führerschein doch behalten, Niemand zwingt dich, ihn abzugeben.
Dann musst du halt eben mit dem Fahrrad, dem Bus, der Straßenbahn, dem Taxi oder dem Zug fahren."" dazu sag ich traumhafte Antwort.. es ist mir noch nicht aufgefallen..
ich find es einfach total komisch.. und nein, ich darf mit dem deutschen führerschein in meiner heimt nicht fahren..wenn du dich aber damit besser auskennst, dass sag ich nichts mehr dazu..
klar.. in jedem land gibt es komische und krasse gesetze auch in meiner heimat ;-)).. da sag ich nichts anders ..
ich habe extra in meiner heimt in der fahrerlaubnisbehörde für meinen bruder gefragt, weil er nur einen deutschen führerschein hat.. man darf grundsätzlich nur gemietete oder deutsche autos damit fahren..
für meinen ersten führerschein und auch für den deutschen habe ich einfach viel zeit und geld investiert, daher sehe ich es nicht ein, dass ich einen von den beiden abgeben muss... hätte ich es gewusst., dass ich meinen abgeben muss, dann hätte ich einfach die komplette ausbildung gemacht.. da hätte ich vielleicht 200 euro mehr bezahlt, dafür würde ich aber die beiden behalten..
die beste antwort beim straßenverkhersamt war, dass ich meinen FS wieder bekommen kann, wenn ich da den deutschen abgebe.. ja klar., ich habe jetzt so viel geld ausgegeben und zeit investiert, damit ich ihn nachher wieder abgebe...
naja.. damit wir jetzt nicht über anders thema disskutieren, komme ich wieder zu meiner frage zurück:
hat jemand erfahrung damit? mir wurde gesagt, dass man einen antrag erstellen kann, damit die fahrerlaubnisbehörde den ausländischen FS nicht entzieht..
PS: Bitte nur Antworten mit Erfahrungen.. Eure Antworten und Meinungen, dir mir nicht weiter helfen, könnt ihr euch sparen..Danke.
carhol
11.02.2010, 12:09 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
auch eine komplette ausbildung hätte dich nicht davor bewahrt.
die aussage deines heimischen amtes wegen dem fahren mit deutschen führerschein im ausland (nur mietwagen usw.) ist ein "komisches gesetz" in deinem heimatland. hier darf man mit einem ausl. führerschein auch "einheimische" fz fahren. nehme an das du das ja gerade machst, oder hast du kein auto?
wenn du zu besuch in dein heimatland reist kannst du deinen deutschen führerschein wieder in deinen heimatlichen führerschein umtauschen, wenn du wieder in d-land bist tauschst du ihn wieder um.
einen antrag kannst du beim sva formlos stellen, die begründung "ich fahre aber einmal im jahr nach hause" wird aber nicht ausreichen.
das ist keine meinung sondern rechtslage.
mfg
durbanZA
11.02.2010, 14:08 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
Du darfst nicht zwei Führerscheine besitzen, das heißt aber nicht, dass es nicht zwei Führerscheine geben darf.
An Deiner Stelle würde ich bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob sie den ausländischen FS entweder in Verwahrung nehmen oder (das eher) an die für Dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Ausstellerland schicken kann.
Manche Behörden machen soetwas problemlos.
mfG
Durban
Georg_g
11.02.2010, 16:36 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
§ 31 Abs. 4 FeV:
"In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."
Wenn du dich regelmäßig in deinem Heimatland aufhältst und ein deutscher Führerschein dort tatsächlich nicht oder nur eingeschränkt gültig sein sollte, dann könnte auch ein solcher begründeter Fall vorliegen. Was die Gültigkeit eines D-Führerscheins in deinem Heimatland betrifft, würde ich mich allerdings nicht unbedingt auf die Aussage deines Bruders verlassen ...
Tony90
11.02.2010, 22:57 Uhr
zu: Ausländischer Führerschein abgeben!
>Grundsätzlich darf niemand zwei
>führerscheine haben. das ist kein gesetz
>aus d-land sondern
>gilt europaweit.
Das gilt nur für EU/EWR-Führerscheine.
>dein deutscher führerschein
>ist in deinem heimatland 6 monate gültig,
Das ist eine gefährliche und falsche Aussage.
Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze.
Beispiele: In China ist der deutsche Führerschein überhaupt nicht gültig.
In Kalifornien genau 10 Tage, falls man "resident" wird. In anderen US-Bundesstaaten ebenfalls zumeist nur 30 Tage.
>auch eine komplette ausbildung hätte dich
>nicht davor bewahrt.
Auch falsch.
Es geht die deutsche Führerscheinstelle nichts an, ob man einen ausländischen
Nicht-EU/EWR-Führerschein besitzt, wenn keine Umschreibung beantragt wird.
Volltreffer
12.02.2010, 12:20 Uhr
Krasses Deutscheland
Wieso der TE die Vorschriften in seinem Heimatland vorbehaltlos akzeptiert und gleichzeitig die deutschen Vorschriften nicht anerkennen will wird wohl ein Rätsel bleiben, ein Rätsel welches jedenfalls mit Logik nicht zu lösen sein wird.
Weshalb er diesen Thread eröffnet hat ist dagegen leicht zu erkennen, in der Behauptung das hier in D etwas krass und komisch sei schwingt schon der oberlehrerhafte Ton der Empörung mit, deshalb ist es wohl seiner Profilneurose geschuldet: " seht her, ich Ausländer, mir widerfährt Unrecht", fehlt nur noch die Rassismuskeule, naja, wird auch schon noch kommen....gähn!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte
Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?
Dem Kind.
Dem Mann.
Der Frau.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
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