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Auslandsführerschein

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04.12.2009, 02:35 Uhr

Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hey ihr!
Ich habe eine Frage, die ich mithilfe ehemaliger Beiträge nicht hinreichend beantworten konnte:
Ich habe meinen Führerschein in Sri Lanka gemacht, habe dort 8 Monate am Stück gelebt (und kann das auch nachweisen), war danach zwei Monate in Indien und bin am 7. Juni wieder eingereist nach Deutschland.
Ist es richtig, dass ich nach einem halben Jahr, d.h. ab dem 7. Dezember, mit diesem Führerschein nicht mehr in der EU fahren darf?
Nun die eigentliche Frage: Wenn ich aus der EU ausreise (zB für einen halben Ta in die Schweiz gehe) und wieder einreise, ist mein Führerschein dann wieder 6 Monate gültig?
Wenn ich nach Sri Lanka gehen sollte für ein paar Wochen und dort einen Internationalen Führerschein beantrage und damit dann zurück nach Deutschland komme, wie lange ist dieser Führerschein dann wiederum in der EU gültig?
Wie kann ich verhindern, eine zusätzliche Führerscheinprüfung hier machen zu müssen, um weiter fahren zu dürfen (durch geschicktes Ein- und Ausreisen)?
Ich bin eher grundsätzlich an einer Antwort interessiert, d.h. nicht, dass ich die deutsche Führerscheinprüfung umgehen möchte.
Vielen Dank für eure versierten Antworten!

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05.12.2009, 00:48 Uhr

zu: Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hallo.
Die Umschreibepflicht besteht, wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 FeV in Deutschland hast.
Daran ändert dann keine kurzfristige Ausreise nach Sri Lanka etwas, erst recht nicht ein halber Tag in der Schweiz.

Der internationale FS ist kein eigenständiges Dokument, sondern quasi nur eine "qualifizierte Übersetzung" des nationalen Führerscheins.
Daher wird dieser in Deutschland keine eigene Gültigkeit erhalten.

Durch "geschicktes Ein- und Aureisen" lässt sich die Umschreibung nicht umgehen, da nicht die Einreise, sondern der gewöhnliche Wohnsitz maßgebend ist.
Damit die 6- Monats- Frist des § 29 Abs. 1 FeV (die übrigens in begründeten Fällen auf ein Jahr verlängert werden kann) von neuem beginnt, musst Du also wieder Deinen gewöhnlichen Wohnsitz (vürpbergehnd) nach Sri Lanka verlegen- das heißt, Dich 6 Monate dort aufhalten.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren