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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern coolpipe
23.11.2009, 17:36 Uhr

Komplizierte Rechtslage?

ich habe einen Malaysischen Führerschein da ich seit vielen Jahren dort lebe und arbeite. Meine Arbeitsgenehmigung dort läuft im Februar 2010 aus. Seit ca. 1 Jahr bin ich nun in Deutschland und bin mit meinem Malaysischen Füherschein gefahren ( mit Sondergenehmigung auf 12 Monate verlängert) nun läuft aber diese Genehmigung ab. Ich bin zwar in Deutschland angemeldet arbeite aber zumindest auf dem Papier (Arbeitsgenehmigung im Pass) noch in Malaysia. Wenn ich mich jetzt hier abmelde und dann kurz nach Malaysia fahre, zurückkomme, mich wieder anmelde, kann ich dann wieder sechs Monate fahren???
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.11.2009, 11:38 Uhr

zu: Komplizierte Rechtslage?

Deinen Wohnsitz hast du offensichtlich in Deutschland. Daran würde auch eine kurze Ausreise nichts ändern.

Hin- und Rückflug nach Malaysia sind vermutlich auch teurer als die Umschreibung in einen deutschen Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:38 Uhr

Leider nein!

Nach § 29 I FeV gilt die Regelung (6 bzw. im Ausnahmefall 12 Monate) ab Wohnsitzgründung in Deutschland. Danach ist die Fahrerlaubnis umzutauschen. Da Malaysia kein "Anlage 11-Staat" ist, ist die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.

Um den deutschen Wohnsitz "aufzugeben", müsstest du mindestens 186 Tage in Malaysia bleiben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen