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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern coolpipe
23.11.2009, 17:36 Uhr

Komplizierte Rechtslage?

ich habe einen Malaysischen Führerschein da ich seit vielen Jahren dort lebe und arbeite. Meine Arbeitsgenehmigung dort läuft im Februar 2010 aus. Seit ca. 1 Jahr bin ich nun in Deutschland und bin mit meinem Malaysischen Füherschein gefahren ( mit Sondergenehmigung auf 12 Monate verlängert) nun läuft aber diese Genehmigung ab. Ich bin zwar in Deutschland angemeldet arbeite aber zumindest auf dem Papier (Arbeitsgenehmigung im Pass) noch in Malaysia. Wenn ich mich jetzt hier abmelde und dann kurz nach Malaysia fahre, zurückkomme, mich wieder anmelde, kann ich dann wieder sechs Monate fahren???
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.11.2009, 11:38 Uhr

zu: Komplizierte Rechtslage?

Deinen Wohnsitz hast du offensichtlich in Deutschland. Daran würde auch eine kurze Ausreise nichts ändern.

Hin- und Rückflug nach Malaysia sind vermutlich auch teurer als die Umschreibung in einen deutschen Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:38 Uhr

Leider nein!

Nach § 29 I FeV gilt die Regelung (6 bzw. im Ausnahmefall 12 Monate) ab Wohnsitzgründung in Deutschland. Danach ist die Fahrerlaubnis umzutauschen. Da Malaysia kein "Anlage 11-Staat" ist, ist die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.

Um den deutschen Wohnsitz "aufzugeben", müsstest du mindestens 186 Tage in Malaysia bleiben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Fahrtwind

Durch den Kurvenradius

Durch die Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt