Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
15.08.2009, 10:09 Uhr

Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hello!
Ich habe grad meinen internationalen Fuehrerschein in Kenia gemacht, bin erst seit 1 Monat hier und werde auch mehr als die geforderten 185Tage im Ausland sein.

Frage> Wenn ich im Dezember nach Deutschland kommen wuerde, duerfte ich dort ein Fahrzeug fuehren? Mein Wohnsitz wird weiterhin in Kenia bleiben. Die 185Tage sind dann allerdings noch nicht erreicht, werden es im Laufe meines Aufenthalts auf jeden Fall.

Geht das?

Frage 2> Wie muss ich gegenueber den dt. Behoerden versichern, dass ich nicht in Deutschland gemeldet war? Reicht da eine Bestaetigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Fuer eure kompetente Hilfe bin ich euch dankbar.

Viele Gruesse

Der Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.08.2009, 18:26 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo, willkommen im Forum :)

Beim Stichwort "Kenia- Führerschein" klingelten zunächst bei mir alle Alarm- Glocken, wenn Du aber tatsächlich in Kenia Deine FE erworben hast, war das wohl "blinder Alarm".

Relevant für Dich ist zunächst § 29 Abs. 1 FeV.
Demnach dürfen Inhaber einer ausländischen FE diese 6 Monate lang in Deutschland benutzen.

Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 jedoch gilt diese Berechtigung nicht für FE- Inhaber, die zum Zeitpunkt der FE- Erteilung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.

Gemeint ist damit der "tatsächliche" Wohnsitz, also nicht das, was formal auf dem Blatt steht (§ 7 FeV).
Die Meldebescheinigung und auch die Bescheinigung des AG sind aber wertvolle Nachweise, dass Du Deinen "Lebensmittelpunkt" in Kenia hast.

Wenn Du irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehst, kann die kenianische FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in eine deutsche FE umgeschrieben werden.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
16.08.2009, 15:29 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo Durban,

vielen Dank fuer deine Antwort. Ganz sicher, ob ich dann jetzt im Dezember in Deutschland in ein Auto stiegen kann, bin ich mir aber immer noch nicht.

Mein tatsaechlicher Wohnsitz ist ja derzeit Kenia. Die Frage war ja, ob ich, dann im Urlaub in Deutschland, trotz der noch nicht eingehaltenen 185 Tage (die ja aber in jedem Fall erreicht werden) fahren kann.

Koenntest du darauf nochmal eingehen?

Ich danke herzlich und schicke schoene Gruesse aus dem warmen Kuesten-Kenia.

Der Franz

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?

Dass die Kinder

- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert

- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet

- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen