Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nardi
30.05.2009, 03:10 Uhr

Kosovo UNO Führerschein.

Hallo Leute ich habe eine Ganz einfache Frage vielleicht kennt ihr euch Besser aus.

So Es war so.
Fahrschule im Kosovo angefangen ca: 10/2003 dann habe ich am 12/2003 Führerschein Bestanden damals hat man im Kosovo nicht Sofort einen Chekkarten-Führerschein bekommen sondern einen Blauen Karton. Dannach bin ich 02/2004 in Deutschland eingereist und hatte noch keinen Richtigen Chekkarten Führerschein sondern Karton.. So dann bin ich im Sommer 2004 nach kosovo gereist und habe mir diesen Chekkarten-Führerschein Austellen lassen, die scheisse dabei ist das auf dem Führerschein das Datum wo es Ausgestellt isst und nich wann ich die Prüfung bestanden habe. So dann habe ich hier in Deutschland die Umschreibung Beantragt, was machen die Behörden, die Geben mir eine Straffe: Weil man darf nich nach den Man in Deutschland eingereist ist woanders den Führerschein machen, ich habe Versucht es irgendwie zu beweisen das ich den Führerschein schon vorher gemacht habe aber Nix trozdem habe ich paar Hundert euro Bezahlt.

Jetzt ist es 2009 also der Führerschein ist schon 5 Jahre alt, ich weiss der Führerschein hat kein Wert mehr aber kann ich das Irgendwie machen das ich keine Fahrstunden und so machen muss? ich kann gut Auto Fahren und den Führerschein im Kosovo zu bekommen wahr auch nicht so Einfach wie manche denken.


Kann mir jemand sagen was ich machen soll, einfach ganz von Vorne wieder also von Null anfangen oder kann ich bei der Fahrschule wenigstens die Fahrstunden Sparen??


Achso es sind ja jetzt die Richtigen Kosovarischen Führerschein rausgekommen sind diese Führerscheine vielleicht gültig ohne Umschreibung??


Ich Bedanke mich schonmal im Vorraus.

MfG
Nardi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.05.2009, 04:23 Uhr

zu: Kosovo UNO Führerschein.

Du hast mittlerweile einen "richtigen" kosovarischen Kartenführerschein. Den kannst du in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, musst dafür aber hier die theoretische und die praktische Prüung ablegen. Das gilt auch dann, wenn man annimmt, dass dein Führerschein aus dem Jahr 2004 nicht als kosovarisch, sondern als serbisch anszusehen ist, weil der Kosovo seinerzeit noch kein souveränder Staat war.

Die Ausbildungsvorschriften gelten für dich nicht, d.h. es gibt keine theoretische und praktische Pflichtausbildung. Ganz ohne Fahrstunden wirst du aber vermutlich nicht auskommen. Am Besten, du suchst eine Fahrschule in deiner Nähe auf, alles Weitere wird man dir dort erklären.

»Achso es sind ja jetzt die Richtigen Kosovarischen Führerschein rausgekommen sind diese Führerscheine vielleicht gültig ohne Umschreibung??«

Nein, leider nicht. Dazu müsste der Kosovo EU-Mitglied werden, was in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nardi
30.05.2009, 14:57 Uhr

Danke Für die Hilfe

Hallo Georg Danke für deine Hilfe,

Ja aber das Problem ist doch das nach 3 Jahren der Führerschein garnicht mehr zu Überschreiben geht, laut Gesetz.

Glaubst du die Fahrschule wird mir die Unnötigen Fahrstunden Ersparen? Das währe sehr Gut weil ich brauche Ehrlich keine Fahrstunden.


MfG
Nardi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nardi
30.05.2009, 14:58 Uhr

Korrigieren

Ich meine nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland ohne den Ausländischen Führerschein Umschreiben zu lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.05.2009, 19:23 Uhr

zu: Kosovo UNO Führerschein.

Diese 3-Jahres-Frist gibt es nicht mehr. Du kannst deinen Führerschein umschreiben lasen und musst dafür die üblichen Dinge erfüllen, mit Ausnahme der Ausbildungsvorschriften (also einen Sehtest machen, einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen machen, ein Passfoto haben und natürlich die Prüfungen ablegen).

Voraussetzung ist aber, dass dein Führerschein dich früher überhaupt mal zum Fahren in D berechtigt hat. Als du zum ersten Mal nach D eingereist bist, hattest du nur diesen "blauen Karton", von dem ich jetzt nicht beurteilen kann, ob er dich für 6 Monate zum Fahren in D berechtigt hatte. Und als du den Scheckkarten-Führerschein bekommen hast, war dein Wohnsitz bereits in D.

Du müsstest entweder diesen "blauen Karton" vorlegen oder von den kosovarischen Behörden bestätigen lassen, dass du bereits vor Wohnsitznahme in D einen kosovarischen Führerschein hattest.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen