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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ihmchen
04.08.2008, 20:07 Uhr

Fristverlängerung

Grüß Euch,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Gibt es eine Möglichkeit auch wenn die 3 Jahresfrist knapp überzogen ist (14 Tage), die Umschreibung doch noch zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert?
Danke an Euch
i

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.08.2008, 22:25 Uhr

zu: Fristverlängerung

Die 3-Jahres-Frist wird mit dem Inkrafttreten einiger Änderungen in der FeV zum 29.10.2008 gestrichen. In einigen Bundesländern wird die neue Regelung schon vorab angewendet.

Du kannst bei deiner Führerscheinstelle nachfragen, ob sie schon jetzt die neue Regelung anwendet, dann kannst du den Führerschein jetzt schon umschreiben lassen (je nachdem, aus welchem Staat der FS ist, mit oder ohne Prüfung).

Im anderen Fall musst du eben noch bis 29.10.2008 warten und lässt den FS dann umschreiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern abarwolff
14.08.2008, 23:58 Uhr

zu: Fristverlängerung

Koennen Sie das noch mal genauer Erklaeren?
Heisst das, gibt es kein Frist mehr Aulaendisches FS umzuschreiben? Habe meine USA Driver's License seit 1991, habe diesen Frist verpasst, und faenge jetzt an mit Fahrschule. Habe ich jetzt ein neuer Chance???

DANKE!

Ben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.08.2008, 00:15 Uhr

zu: Fristverlängerung

ab dem 29.10. kann ein ausländischer führerschein mit bzw. ohne prüfung (anlage 11 fev) umgeschrieben werden weil es dann keine fristen mehr gibt.
mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind