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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern floridadriver
21.06.2008, 20:01 Uhr

Florida Führerschein Umschreiben?

Hallo ich war jetzt 3 Jahre lang in den USA in Florida und bin jetzt wieder in Deutschland. Ich habe gelesen das ich die Theorie nach machen muss und habe eine umschreibung beantragt. nun habe ich ein schreiben bekommen das mein Führerschein "vorlaufig" ist.

Es steht in ROT "Temporary" drauf aber das ist neu und bekommt jeder der auf einem studenten Visum ist drauf gedruckt. es handelt sich nicht etwa um den Permit oder so. In USA ist das ein vollwertiger Führerschein der klasse E.

Was muss ich jetzt machen um das umschreiben zu lassen ich meine Temporary heißt im ubersetzten ja auch "zeitbegrenzt" weil der halt nur so lange Gültig ist wie mein Visum. Ich bin 19 Jahre alt.

Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SusaB-SB
14.07.2008, 15:26 Uhr

zu: Florida Führerschein Umschreiben?

Hallo,

nachstehenden Hinweis habe ich in Google gefunden und ich denke, das ist genau das, was Du wissen willst.

Kurz und Knapp würde ich sagen, da Dein Führerschein nur ein "Vorläufiger" war, kannst Du den nicht umschreiben, sondern musst einen deutschen Führerschein neu machen. Es sein denn, Du wohnst mehr als 185 Tage im Jahr nachweislich in der USA.

lg.
Susi


Gesetzestexte zum Führerschein und zur Umschreibung
Nachfolgend der Auszug der hier in diesem Zusammenhang interessierenden Stelle aus dem Gesamttext des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS).
Hier finden Sie die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse.
Wir bitten Sie, sofern Sie weitere Fragen, zum Beispiel zum Verfahren der Registrierung und der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis (Führerschein) haben, sich direkt an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zu wenden.

III.
Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) erteilt wurde und nehmen Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und der Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.


IV.
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

* er nicht mehr gültig ist,
* er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
* Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden,
* Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob ggf. weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder
* solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.


Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.
Wohnsitz
Ihren ordentlichen Wohnsitz hat vereinfacht gesagt eine Person dort, wo sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindung, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, wohnt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
14.07.2008, 18:07 Uhr

zu: Florida Führerschein Umschreiben?

das hilft ihm kein bisschen weiter.

Ruf doch einfach mal bei der Führerscheinstelle an und schildere denen dein Problem. Mit Glück wissen sie es sogar.

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Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

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