|
Das FAHRTIPPS-Forum
Auslandsführerschein
Irene87
29.02.2008, 16:14 Uhr
Führerschein in Griechenland
Hi,
Also ich sehe schon dass es hier einige Leute gibt die richtig Ahnung haben und nachdem ich schon diverse Institutionen (auf)gesucht hab, die mich jedoch von einem zum anderen weitergereicht haben wende ich mich nun an euch:
Ich bin Griechin, in Deutschland geboren, mit doppelter Staatsbürgerschaft, 20 Jahre alt und würde gerne meinen Führerschein machen.
In Griechenland. Nachdem ich weiss dass dort der Führerschein nur max. knapp 1000 Euro kostet und in Deutschland erheblich mehr.
Von Verwandten weiss ich dass ich um den Führerschein in Griechenland machen zu können, eine griechische Steuernummer brauche und einen Wohnsitz.
Nun stellt sich mir die Frage nachdem ich ja Griechin bin und auch in Griechenland gemeldet (sonst wär ich doch keine Staatsbürgerin) habe ich doch automatisch einen Wohnsitz in Griechenland bzw. kann mir ja dann auch eine Steuernummer holen oder?
Ich erhoffe mir natürlich klare Antworten doch wäre auch über Tipps bzw. Anlaufstellen zufrieden die mir darüber Klarheit verschaffen könnten überglücklich.
Weiss jemand wer für mich zuständig ist?
Muss ich mich denn auch evtl. in D abmelden im KVR, in G anmelden und das ganze nach 6 Monaten (?) umkehren?
Vielen Dank im Vorraus!
Irini/Irene
Georg_g
29.02.2008, 17:04 Uhr
zu: Führerschein in Griechenland
»... und auch in Griechenland gemeldet (sonst wär ich doch keine Staatsbürgerin) habe ich doch automatisch einen Wohnsitz in Griechenland bzw. kann mir ja dann auch eine Steuernummer holen oder?«
Im deutschen Fahrerlaubnisrecht spielt nur der Wohnsitz eine Rolle, nicht die Staatsangehörigkeit. Nach deutschem Recht (und ich vermute, dass es nach GR-Recht auch so ist), ist die Staatsangehörigkeit auch nicht unmittelbar an den Wohnsitz gekoppelt: Ein Deutscher, der ins Ausland zieht, behält zunächst mal seinen deutschen Pass und ein Grieche, der nach Deutschland zieht, behält seinen griechischen Pass.
Völlig unabhängig von deinen beiden Pässen gilt, dass du einen GR-Führerschein, der auch in D anerkannt werden soll, nur dann machen kannst, wenn du zum Zeitpunkt des Erwerbs deinen Erstwohnsitz in GR hattest.
Abmelden, in GR anmelden und dort mind. ein halbes Jahr wohnen sollte funktionieren (vorbehaltlich anderslautender GR-Bestimmungen, denn wie man dort an eine Steuernummer kommt bzw. ob man die dort zum Führerscheinerwerb tatsächlich benötigt, weiß ich nicht).
Drummer
29.02.2008, 18:48 Uhr
zu: Führerschein in Griechenland
Hmm...
Ist zwar nicht Deine Frage, aber ich sehe den finanziellen Vorteil nicht so ganz!
Ich meine, Du mußt ja auch ein paar Wochen da sein und erstmal dahin fahren/fliegen u.s.w.
Aber mal ganz davon abgesehen, ist ja Deine Sache, hab ich mal gehört, daß in Griechenland die gleichen Grundsätze gelten wie hier.
Böse (griechische!) Zungen behaupten, die Griechen hätten die deutschen Gesetze und Verordnungen nur kopiert und übersetzt. :)
Irene87
03.03.2008, 08:13 Uhr
zu: Führerschein in Griechenland
Vielen Dank erst mal für eure Antworten!
Jetzt kann ich mit den neu gewonnenen Informationen mich auch endlich etwas gezielter bewegen.
@Drummer:
Nun, der finanzielle Vorteil ist schon vorhanden, da die Flüge nun wirklich billig sind, ich dort wohnen kann und bis mitte April Semesterferien in meiner Uni sind:)
Die Frage ist nur ob die Prozedur des Ab/Anmeldens die Sache wirklich wert ist. Denn wenn das wieder ein "typisch" deutscher bürokratischer Gang ist, dann Prost Mahlzeit! (nach meinen Erfahrungen dauert alles im KVR etwas länger als unbedingt nötig)
Dennoch vielen Dank für eure Antworten!
Drummer
03.03.2008, 20:47 Uhr
zu: Führerschein in Griechenland
Genau das ist der Punkt!
Und...
Der sogenannte Führerscheintourismus wird hier arg kritisch beäugt!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?
Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten
Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen
Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
| | Anerkennung, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Wer einen Führerschein besitzt, den er rechtmäßig außerhalb Deutschlands gemacht hat, muss wissen, ob und wie lange er in Deutschland damit fahren darf. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er nämlich seine Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen. |
|
| | Umschreibung eines ausländischen Führerscheins Die Umschreibung ist jedenfalls nur möglich, wenn der Bewerber innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland die Prüfungen bestanden hat und die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung). |
|
| | Führerschein-Umschreibung USA und Kanada Die Liste mit den amerikanischen und kanadischen Bundesstaaten bzw. Provinzen, bei denen es in Deutschland eine vereinfachte Führerschein-Umschreibung gibt. |
|
| | Führerschein-Tourismus, Auslandsaufenthalt Glaubt man den Versprechungen diverser Organisationen, die damit Geld verdienen, so ist es überhaupt kein Problem, im Ausland den Führerschein zu machen und dann in Deutschland zu fahren. Das böse Erwachen kommt später, wenn man erfährt, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland gar nicht gilt. |
|
|
|
|