Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.12.2007, 14:22 Uhr

zu: Führerscheinumschreibung

Hallo, willkommen im Forum.
Ausländische Fahrerlaubnisse werden in der BRD in der Tat nur anerkannt, wenn der Inhaber sich mindestens 185 Tage im betreffenden Staat aufgehalten hat.

Eine mögliche Umschreibung setzt zunächst die Anerkennung voraus. Die Bedingungen, zu denen eine ausländische FE umgeschrieben wird, regelt § 31 FeV. LKW- Führerscheine werden grundsätzlich nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.12.2007, 14:28 Uhr

zu: Führerscheinumschreibung

EDIT:
»
In Ihrer Seite steht aber, das Führerscheine aus Kanada, Manitobe ohne erneute Prüfung umgeschrieben wird.
«


Im oben angesprochenen § 31 FeV, genauer gesagt in dessen Anlage 11, sind einige Staaten angegeben, dessen Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können, ohne die Prüfungen erneut zu absolvieren; bei einigen Staaten werden beide, bei anderen nur eine Prüfung "erlassen".
Auch Kanada ist in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt, wobei es unterschiedliche Regelungen die verschiedenen Bundesstaaten Kanadas gibt.

Jedoch bezieht sich diese Anlage 11 nur auf PKW- Fahrerlaubnisse. Für LKW- FEs müssen die Prüfungen wiederholt werden. Möglicherweise wird das aus dem Text auf dieser Seite nicht ganz deutlich.

In allen Fällen werden ausländische Fahrerlaubnisse aber nur unter Einhaltung der 185-Tage- Regelungen anerkannt bzw. umgeschrieben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren