lyn07
10.09.2007, 14:04 Uhr
französischer Führerschein von 1997
ich habe einen französischen Motorradführerschein, den ich 1997 bei einem über 185 Tage langen Aufenthalt dort gemacht habe. Er ist bereits nach dem neuen europäischen Standard, Klasse A. Ich möchte jetzt wegen der Fahrerkarte beide Führerscheine- ich habe auch noch einen deutschen Klasse 3- zusammenschreiben lassen. Hier in Berlin auf dem Amt wird mir immer gesagt, der französische Führerschein sei nicht gültig, da ich ihn nicht innerhalb eines Jahres habe umschreiben lassen.
Was stimmt denn nun, da ich hier im Forum auch gelesen habe, daß ein solcher Führerschein uneingeschränkt gültig sei.
Wo finde ich die geltende Bestimmug schwarz auf weiß, daß ich beim Amt nicht wieder weggeschickt werde und was benötige ich für die Umschreibung (beglaubigte Übersetzungen von Führerschein und "carte de séjour")?
carhol
10.09.2007, 20:53 Uhr
zu: französischer Führerschein von 1997
wende dich mit der frage an www.verkehrsportal.de
da werden sie geholfen.
holger