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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lyn07
10.09.2007, 14:04 Uhr

französischer Führerschein von 1997

ich habe einen französischen Motorradführerschein, den ich 1997 bei einem über 185 Tage langen Aufenthalt dort gemacht habe. Er ist bereits nach dem neuen europäischen Standard, Klasse A. Ich möchte jetzt wegen der Fahrerkarte beide Führerscheine- ich habe auch noch einen deutschen Klasse 3- zusammenschreiben lassen. Hier in Berlin auf dem Amt wird mir immer gesagt, der französische Führerschein sei nicht gültig, da ich ihn nicht innerhalb eines Jahres habe umschreiben lassen.
Was stimmt denn nun, da ich hier im Forum auch gelesen habe, daß ein solcher Führerschein uneingeschränkt gültig sei.
Wo finde ich die geltende Bestimmug schwarz auf weiß, daß ich beim Amt nicht wieder weggeschickt werde und was benötige ich für die Umschreibung (beglaubigte Übersetzungen von Führerschein und "carte de séjour")?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.09.2007, 20:53 Uhr

zu: französischer Führerschein von 1997

wende dich mit der frage an www.verkehrsportal.de

da werden sie geholfen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf das Ende einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

Auch noch nach Wochen

Höchstens 24 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit