Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kuri
22.06.2007, 19:15 Uhr

Doppelte 'Bestrafung' und FE-Entzug: Ösi und D

Hallo Forum! (ich hoffe sehr, ich bin hier im richtigen Unterforum!)

Ich bin Österreicher mit österreichischem Führerschein und lebe in Deutschland. Im November ist mir der Führerschein wegen 1,51 Promille in Deutschland abgenommen worden. Wahrlich nichts, worauf ich stolz bin, es war dumm und ich war auch bereit, ohne zu murren die Strafe von 1400 Euro zu zahlen und den Führerscheinentzug für 9 Monate hinzunehmen.

Plötzlich erhalte ich nun einen Bescheid aus Österreich, dass die mir den FS ebenfalls entziehen, und zwar für drei Monate (Zur Erklärung: der Führerschein wurde von der dt. an die österr. Behörde geschickt). Für die Gesamtdauer macht das keine großen Unterschied, aber jetzt kommt der Hammer:

Ich muss in Österreich eine Nachschulung machen, sonst bekomme ich den Führerschein nicht zurück! Deutsche MPU udgl. wird nicht anerkannt. Das heißt, ich muss nochmals 500 Euro für die Schulung zahlen und an vier Samstagen nach Österreich fahren wegen einer Schulung, was nochmals viel Zeit und Geld kostet.

Also eigentlich bin ich doppelt bestraft worden.

Weiss wer was? Muss ich das hinnehmen, oder kann ich das irgendwie beeinspruchen? Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Danke und Grüße, kuri

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.06.2007, 19:42 Uhr

zu: Doppelte 'Bestrafung' und FE-Entzug: Ösi und D

» Weiss wer was? Muss ich das hinnehmen, oder kann ich das irgendwie beeinspruchen? Ich bin für jeden Tipp dankbar!
«


Schwer zu beantworten, da es hier um österreichisches Rechts geht.

Die Nutzungsuntersagung in Deutschland ist rechtmäßig, das Schicken des Führerscheins an die zuständige Behörde in Österreich übliche Praxis.
Wie dieses Aufbausemianr zu begründen ist, weiß ich nicht, ist eben A- Recht.
Wenn es grundsätzlich so ist, daß jede Trunkenheitsfahrt, von der die österreichische Führerscheinstelle als Konsequenz -nicht als Strafe- dieses Aufbauseminar nach sich zieht, wird da wohl nicht viel zu machen sein.

Ansonsten würde ich Dich an dieser Stelle an ein österreichesches Forum weiterempfehlen.
Wie gesagt, die deutsche Handlungsweise ist in Ordnung.
Es kommt darauf an, wie dieses Aufbausemianr in österreich rechtlich begründet wird.

http://www.jusline.at/forum_recht.html?fid=10

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kuri
22.06.2007, 20:32 Uhr

zu: Doppelte 'Bestrafung' und FE-Entzug: Ösi und D

Hallo durbanZA, danke für die Antwort!

Soweit ich weiss, begründet es sich darauf, dass in diesen Fällen prinzipiell eine psychologische Nachforderung erforderlich ist.

Ich verstehe aber das Prinzip nicht, denn wenn ich in Deutschland etwas stehlen würde, dann würde ich doch auch nicht in Österreich nochmals bestraft, oder?

Danke übrigens für den Link. Dort hab ich schon gepostet, aber leider noch lange keine Antwort bekommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken