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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MasterX
30.05.2007, 00:58 Uhr

PL Führerschein, Gültigkeit?

Hallo,
ich beschreibe mal meine Situation:

Ich bin in Deutschland geboren und auch hier einen festen Wohnsitz. Beide Elternteile kommen aus Polen, wodurch ich die alleinige polnische Staatsangehörigkeit besitze.

Nun habe ich mich vor üer 1,5 Jahren in Polen zeitweise angemeldet und ofiziell einen gültigen polnischen EU ührerschein gemacht. Diesen besitze ich schon seit über einem Jahr, ich fahre auch regelmäßig Auto.

Nun meine erste Frage:
Da ich die pol. Staatsbürgerschaft habe und einen polnischen EU Führerschein habe, besitze ich nicht die übliche deutsche Probezeit, sondern die Probezeit nach polnischer Regelung, bei der es erst nach 21 Punkten polnischen Flensburgs Nachschulungen gibt.

Gehe ich recht in der Annahme, dass die deutsche Probezeit mich nicht betrifft?

Nun meine zweite und wichtigere Frage:
Es sind ja bekanntlich einige neue Führerschein-Gesetze in der letzten Zeit herausgekommen.

Muss ich mir bezüglich der Gültigkeit meines PL EU-Führetrscheines Gedanken machen?
Gibt es eine Möglichkeit meinen PL Führerschein in einen deutschen umzuschreiben und wäre das sinvoll?


Danke soweit, die Suchfunktion konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen...

Gruß
Martin

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30.05.2007, 19:03 Uhr

zu: PL Führerschein, Gültigkeit?

Das heißt bezüglich der Gültigkeit brauche ich mir keine Gedanken zu machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.05.2007, 21:19 Uhr

zu: PL Führerschein, Gültigkeit?

Die Staatsangehörigkeit spielt im Fahrerlaubnisrecht überhaupt keine Rolle. Du kannst den polnischen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Dazu bist du aber nicht verpflichtet. Die Regelungen über die Probezeit gelten auch für dich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MasterX
30.05.2007, 22:16 Uhr

zu: PL Führerschein, Gültigkeit?

Nun habe ich zwei verschiedene Aussagen.

Ich habe die polnische Staatsangehörigkei, aber wohnsitz in deutschland.

Da ich meinen Führerschein in Polen gemacht habe würde ich meinen, dass mich auch die dortigen probezeitbedungungen betreffen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.05.2007, 22:30 Uhr

zu: PL Führerschein, Gültigkeit?

Ich werfe meine Meinung auch mal in Spiel:
Die rechtliche Grundlage für alles, was mit der Fahrerlaubnis zu tun hat, findet sich in der FeV, der Fahrerlaubnisverordnung. Und dort bin ich in § 28 fündig geworden:

» Abs. 1
Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis , die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen . Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. ... «


Fassen wir also zusammen: Wenn Du Deine Fahrerlaubnis unter legalen Bedingungen in Polen erworben hast, mußt Du Dir über die Gültigkeit in der BRD keine Sorgen machen. Das sagt der erste Satz des zitierten Paragraphen.

Der letzte Satz ist ebenso interessant: Die übrigen Vorschriften der FeV finden auch auf Deine (polnische) Fahrerlaubnis Anwendung. Dazu gehören auch §§ 32 ff. FeV, in denen die Probezeit behandelt wird. Damit gelten für Dich dieselben Probezeitvorschriften wie für jeden anderen mit einer deutschen Fahrerlaubnis auch.

Schönen Abend,
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2007, 19:41 Uhr

zu: PL Führerschein, Gültigkeit?

hehe, treffender geht es nicht :)

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