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Auslandsführerschein

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14.05.2007, 19:19 Uhr

Argentinischer Führerschein in Deutschland

Hola!
Ein Bekannter von mir hat einen argentinischen Führerschein. Seit ein paar Jahren lebt er in England. Dort musste er nach einem Jahr einen Test machen, weil seine argentinische Fahrerlaubnis abgelaufen war. Nun kommt er für längere Zeit nach Deutschland. Kann mir jemand sagen, ob er mit dem argentinischen Schein in Deutschland fahren darf? Wenn ja, wie lange? Muss er eine Prüfung ablegen?

Fragen über Fragen....
Vielen Dank für eine Antwort!
Nora

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14.05.2007, 19:28 Uhr

zu: Argentinischer Führerschein in Deutschland

Wenn Dein Bekannter im Besitz einer gültigen argentinischen Fahrerlaubnis ist, so kann er damit 6 Monate in Deutschland fahren. Danach verliert die FE ihre Gültigkeit.
Da Argentinien nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist, werden argentinische Fahrerlaubnisse nicht umgeschrieben. D.h. Dein Bekannter müsste die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb einer deutschen FE ablegen; da er aber im Vorbesitz einer argentinischen war, müsste er nach § 31 Abs. 2 FeV z.B. keine Pflichtfahrstunden und Theorieunterricht nehmen.
Ein paar Fahrstunden sollte man jedoch einplanen, da einen ganz ohne kein Fahrlehrer zur Prüfung anmelden wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

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