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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ivana333
03.04.2007, 13:45 Uhr

Führerschein in der Slowakei

hallo ihr zusammen,

ich habe slowakische staatsangehörigkeit und lebe in deutschland. ich würde gerne in der slowakei den führerschein erwerben. ich habe viele unterschiedliche meinungen über diese alternative gehört und bin ziemlich verwirt. würde es gehen???? für jeden tip bin ich dankbar. danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 13:48 Uhr

zu: Führerschein in der Slowakei

das geht nur, wenn du deinen wohnsitz in die slowakei für mindestens 185 tage verlegst. auch dort wird mittlerweile die anwesenheit kontoliiert. illegal erworbene führerscheine können und werden wieder eingezogen bzw. für d-land ein nutzungsuntersagung ausgesprochen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
03.04.2007, 14:24 Uhr

zu: Führerschein in der Slowakei

Wirst wohl deinen Führerschein doch in Good-old Germany machen müssen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2007, 14:45 Uhr

zu: Führerschein in der Slowakei

Hm, kann mich Holger nur anschließen, Du müsstest nachweisen, mindestens 185 Tage lang Deinen Wohnsitz in der Slowakai gehabt zu haben. Die ganze Geschichte ist übrigens unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Die Fahrerlaubnis müsste nicht umgeschrieben werden (da EU- Mitglied), dennoch, selbst wenn die slowakischen Behörden eine FE ausstellen würden (was immer unwahrscheinlicher wird, aufgrund internationalen Drucks prüfen die das inzwischen wohl schon recht genau), würde vermutlich die deutsche Führerscheinstelle nachd er ersten Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis einziehen und die 185 Tage nachweisen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2007, 14:53 Uhr

zu: Führerschein in der Slowakei

Übrigens, da man ja -wie Du sagst- sehr viele verschiedene Meinungen hört (es gab ja auch viel Wind und viele Änderungen zu diesem Thema), nützt es ja immer etwas, was kodifiziertes präsentieren zu können. Also: Grundlage (zum Googlen) ist:
§ 28 FeV
und vorallem die 2./3. EU- FS- RiLI

Kurz gesagt: Die Zeit des großen Führerscheintourismus ist wohl vorbei...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 19:48 Uhr

zu: Führerschein in der Slowakei

bulgarien liegt im rennen um "mauscheleien" anscheinend momentan vorn.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird