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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruncee
09.02.2006, 22:18 Uhr

Führerschein in Quebec

Hi,

ich bin zur zeit 17 und bin auf austausch in Montral (Quebec, Kanada) und hab hier zur zeit meine Learners Permit mach im Mai meine Fahrprüfung und bekomm dann meinen Führerschein des is dann Klasse 5 Probationary License und wenn man 25 is oder so bekommt man dann normale License.
Mit der probationary darf man alleine fahren und so und soweit ich weis auch in Deutschland. stimmt das?
Werd im November 18

Ich hoff ihr könnt mir helfen.

Cruncee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2006, 00:03 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

Meiner Meinung nach wird Deine Fahrerlaubnis nicht in eine Deutsche umgeschrieben, da es sich nach §4Abs.1 IntKfzVO um eine vorläufige Fahrerlaubnis handelt. Ebenso hat die Gahrerlaubnis in der BRD keine (begrenzte) Gültigkeit.

Wie lange bist Du da unten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruncee
10.02.2006, 03:34 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

Hi, eigentlich ist es kein vorläufiger Schein. Der vorläufige is eigentlich LearnersPermit. Soweit ich weis durften viele vor mir den umschreiben und des hat immer geklappt.
Ich bin noch bis Mai da unten und war da für ca 8 monate.

Gruß Cruncee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2006, 12:43 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

hm, sonhol bist Du da sicher, meiner Meinung nach ist das bei der Probationary nicht möglich!?

"wenn es eine befristete kan. fahrerlaubnis ist, spielt es in d keine rolle."

Dazu ein Zitat aus einem Kommentar zur IntKfzVO: "Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,"

Ich weiß aber nicht, ob die Probationary dazugehört.

"dann musst du sie spätestens umschreiben lassen was problemlos möglich ist."

Oft schreiben die Behörden die Fahrerlaubnis aber erst nach Erreichen des Mindestalters um; d.h. wenn die kanadische Fahrerlaubnis in D gültig bleibt, würde sie ja bekanntlich nach 6 Monaten erlischen. Die Führerscheinbehörde würde eine deutsche aber erst nach dem 18. Geburtstag ausstellen, da die Anforderungen an die Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis unabhängig vom Besitz einer ausländischen sind.

cruncee, wie lange bist Du in Kanada?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.02.2006, 12:50 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

Zur Abgrenzung Lernführerschein/Vollwertiger FS:

"Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind."

Liegt nur ein Lernführerschein vor, darf damit in Deutschland überhaupt nicht gefahren werden. Die 6 Monate gelten nur für vollwertige FS.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2006, 14:22 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

Joa, die Anlage 11 der FeV ist mir bekannt. Aber trotzdem ist es so, und das widerspricht dem ja auch nicht, daß die Führerscheine erst in Deutsche Scheine umgeschrieben werden, wenn die in Deutschland gängigen Vorausstzungen dafür erfüllt sind, so zB ein Mindestalter von 18 Jahren. Daß ein ausländischer Führerschein 6 Monate gültig bleibt, blaibt natürlich unangetastet.

Danke, Driver für diese Information, sehr interessant, das löst unser Problem, denn die prob.lic. sollte ja diese Anforderungen erfüllten. Aber woher stammt das Zitat?

Fazit an cruncee: Wenn Du die 185- Tage- Regelung erfüllst sollte Deine prob.-lic. 6 Monate in Deutschland gültig bleiben. Danach kann sie in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden; möglicherweise aber erst, wenn Du 18 bist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2006, 14:38 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

joa, sieht so aus :)
Forum funktioniert :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruncee
12.02.2006, 17:28 Uhr

zu: Führerschein in Quebec

Hi Leute,

bin echt überrascht des Forum so gut funktioniert :-)
danke danke danke!!
dann klappt des ja alles ;)




Lui

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