Anhänger-Freek
04.02.2006, 01:40 Uhr
Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei
Hallo, ich habe einen Anhänger
(der ursprünglich eine zul. Gesamtmasse von 2000kg hat)
auf eine zulässige Gesamtmasse von 1150kg abgelastet.
Der Anhänger ist technisch nicht verändert wurden, es wurde nur das Gewicht vom TüV geändert.
In der Zulassungsbescheinigung des Anhängers steht jetzt - unter Punkt F.2 -, zul. Gessamtmassse im Zulassungsmitgliedsstaat 1150kg .
Und unter Punkt F.1 steht technische zulässige Gesamtmasse 2000kg.
Jetzt die große Frage: Ich habe einen PKW Leermasse 1200kg, zGM 2000kg,
darf ich den Anhänger auch im Ausland mit der Führerschein Klasse B fahren?
Oder bedeutet das im Zulassungsmitgliedsstaat darf er bis 1150kg beladen werden, und außerhalb bis 2000kg?
Was gehört zum Zulassungsmitgliedstaat?
Danke
Heijo
25.06.2006, 10:20 Uhr
zu: Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei
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