Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kisse0468
14.12.2005, 08:59 Uhr

FS aus Bulgarien

hallo habe da eine frage betr. einer bulgarischen fahrerlaubnis.Meine Frau hat sie in BG vor ca.8 Jahre erworben und hat jetzt ihren staendigen Wohnsitz in Deutschland.Waere ihr FS nach einem EU-Beitritt Bulgariens 2007 uneingeschraenkt gueltig?also ohne Umschreibung geschweige denn Pruefungen ablegen?
Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kisse0468
15.12.2005, 08:29 Uhr

zu: FS aus Bulgarien

danke holger!allerdings habe ich auf eine Antwort basierend auf die aktuelle Gesetzgebung gehofft-was ja leider nicht so leicht ist muss ich zugeben!Fakt ist eine EU-Fahrerlaubnis die aelter als 2-Jahre ist muss man gar nicht in D registrieren-ob das auch fuer neue Laender wie es der Fall Bulgariens vermutlich sein wird zutrifft?
Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.12.2005, 10:26 Uhr

zu: FS aus Bulgarien

Eine Registrierungspflicht für Führerscheine gibt es schon länger nicht mehr. Früher diente das dem Nachweis der Probezeit.

Wenn ich davon ausgehe, dass der Ablauf nach einem eventuellen EU-Beitritt Bulgariens vergleichbar dem Ablauf nach den Beitritten von Polen, Tschechien und anderer Länder sein wird, dann müsste deine Frau wohl keine Prüfungen für eine Umschreibung ablegen. Möglicherweise müsste sie aber warten, bis in Bulgarien Kartenführerscheine eingeführt werden, falls nur solche umgeschrieben werden sollten.

Da deine Frau bereits jetzt in D wohnt und daher mit ihrem BG-Führerschein maximal 6 Monate hier fahren darf, müsste sie aber vom Ende der 6-Monats-Frist bis zum EU-Beitritt Bulgariens auf das Autofahren verzichten.

Aus diesem Grund und weil es ja nicht mal sicher ist, dass BG tatsächlich im Jahr 2007 der EU beitritt, empfehle ich den Weg der normalen Umschreibung, also Theorieprüfung, ein paar Fahrstunden, dann praktische Prüfung. Das kostet dann zwar etwas, dafür hat sie noch vor Ablauf der 6-Monats-Frist einen deutschen Führerschein und darf "lückenlos" in Deutschland herumfahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung