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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.09.2005, 14:38 Uhr

zu: Franzoesischer Fuehrerschein

Du kannst mit einem französischen Führerschein hier problemlos fahren, er muss nicht umgeschrieben werden und er muss auch nicht mehr in Deutschland registriert werden. Die frühere Registrierungspflicht hatte etwas mit der Überprüfbarkeit der Probezeit zu tun, wurde aber schon vor einiger Zeit gestrichen. Für deine 2-jährige Probezeit wird die Zeit in Frankreich angerechnet, d.h. die Probezeit läuft auch hier ab Erteilungsdatum.

Die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer man von für eine Umschreibung von den Ausbildungsvorschriften befreit ist, gilt nur für Nicht-EU-Fahrerlaubnisse, spielt für dich also keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

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Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

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Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein