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Auslandsführerschein

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30.08.2005, 22:13 Uhr

185 Tageregelung:in einem Stück oder innerhalb eines Jahres?

Servus alle zusammen.
Ich wohne schon seit ein paar Jahren in Argentinien (bin aber deutscher Staatsbürger und habe hier meinen 1. Wohnsitz)
und habe dort einen Motorradführerschein gemacht. Mein Klasse B Schein ist noch aus Deutschland und wird dort ohne Probleme akzeptiert. Nun habe gesehen, dass leider keine Umschreibung auf einen deutschen Führerschein
von irgendeiner Klasse aus Argentinien möglich ist.

Aber könnte ich denn nicht:
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich mit dem argentinischen Schein 6 Monate hier in Deutschland fahren oder nicht? Aber ich bin nie 6 Monate am Stück in D. Kann ich nach jeder Wiedereinreise nach D. wieder 6 Monate damit fahren? Theoretisch könnte ich jedesmal wenn ich nach Deutschland komme auch in Argentinien einen neuen Führerschein machen, falls das hilft um 6 Monate neu zu haben

Der Führerschein wird ja eh nur anerkannt wenn ich 185 Tage in Argentinien war. Nur wie wird das gezählt? Muss ich insgesamt am Stück ohne Ausreise 185 Tage dort gewesen sein, oder etwa 185 Tage im Jahr oder wie? Ich fahr ja auch öfter mal nach Chile oder Uruguay oder so. Ist ja langweilig sonst.
Wenn man in Monaco steuerfrei leben will, muss man ja auch nur 185 Tage irgendwie übers Jahr verteilt dort leben. (Wär ja auch bekloppt, wär hält es ein halbes Jahr auf 2 Quadrakilometern aus ;-)

Danke für jeden Tipp

PS: Ich hab versucht, diese Gesetzestexte zu lesen, aber ich versteh das einfach nicht, da hängt sich mein Hirn aus. :-D

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31.08.2005, 15:16 Uhr

zu: 185 Tageregelung:in einem Stück oder innerhalb eines Jahres?

Also... Dein Füherschein aus Argentinien ist 6 Monate in der BRD gültig, soweit ich weiß, immer ab Deinem Einreisedatum.

Wichtig bei der 185-Tage- Regelung ist, daß Du Deinen ständigen Wohnsitz in Argentinien hast. Ob Du nun ein paar Tage woanders bist, ist egal, solange Du Deinen Wohnsitz nicht änderst und die meiste Zeit in Argentinien verbacht hast. Näheres können Dir die Konsulate sagen :)

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31.08.2005, 23:06 Uhr

zu: 185 Tageregelung:in einem Stück oder innerhalb eines Jahres?

Habe NICHT meinen ständigen Wohnsitz in Argentinien. Aber die Leute die bei einem Austauschjahr in den USA ihren Führerschein machen, sind doch auch nicht dort mit ersten Wohnsitz gemeldet. Ich habe meinen ersten Führerschein auch in USA gemacht als ich ein Jahr da war. Ich kann mich nicht erinnern meinen ständigen Wohnsitz dahin gelegt zu haben....

Ich könnte z.B. über die Anwesendheitslisten der Uni beweisen, dass ich 185 Tage in Arg war. Oder auch über die Stempel im Pass oder so

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Überholen

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

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