Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisbras
20.08.2005, 23:41 Uhr

Bras. Führerschein

Hallo Leute,

meine Freundin hat seit 13 Jahren eine bras. Fahrerlaubnis und seit Anfang Mai 2005 einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) für ein Jahr für Deutschland.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes hat sie lt. Gesetz folgendes Prozedere über sich ergehen zu lassen:

§ 11 Abs. 9 ärztliche Untersuchung
§ 12 Abs. 6 Untersuchung des Sehvermögens
§ 15 Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11

SPRICH THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG


§ 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

NACHDEM SIE NUN SCHON MIT EINEM EIGENEN FAHRZEUG FAST 3 MONATE AUF DTL. STRASSEN UNTERWEGS IST LEIDER ABER IMMER NOCH PROBLEME MIT DER DEUTSCHEN SPRACHE HAT

meine Frage:

Ist es möglich, dass sie die Prüfungen in Portugal (keine sprachliche Barriere und doch EU-Staat) macht, obwohl ihr Wohnsitz, Aufenthaltstitel, u.ä. in Deutschland registriert wurde???


Vielen Dank für Eure Antworten

CHRIS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.08.2005, 01:40 Uhr

zu: Bras. Führerschein

Erstmal vorab: Die brasilianische FE gilt für 6 Monate in Deutschland. Wenn sich der Gesamtaufenthalt auf maximal 1 Jahr beschränkt, kann diese Frist auf Antrag auch verlängert werden.

Wenn eine Umschreibung erfolgen soll, dann müssen die Prüfungen in Deutschland abgelegt werden, da auch hier der Wohnsitz liegt.

Zumindest die theoretische Prüfung (Klasse B) kann in D aber auch in diversen Fremdsprachen durchgeführt werden, u.a. auch auf portugisisch.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird