chrisbras
20.08.2005, 23:41 Uhr
Bras. Führerschein
Hallo Leute,
meine Freundin hat seit 13 Jahren eine bras. Fahrerlaubnis und seit Anfang Mai 2005 einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) für ein Jahr für Deutschland.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes hat sie lt. Gesetz folgendes Prozedere über sich ergehen zu lassen:
§ 11 Abs. 9 ärztliche Untersuchung
§ 12 Abs. 6 Untersuchung des Sehvermögens
§ 15 Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11
SPRICH THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG
§ 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
NACHDEM SIE NUN SCHON MIT EINEM EIGENEN FAHRZEUG FAST 3 MONATE AUF DTL. STRASSEN UNTERWEGS IST LEIDER ABER IMMER NOCH PROBLEME MIT DER DEUTSCHEN SPRACHE HAT
meine Frage:
Ist es möglich, dass sie die Prüfungen in Portugal (keine sprachliche Barriere und doch EU-Staat) macht, obwohl ihr Wohnsitz, Aufenthaltstitel, u.ä. in Deutschland registriert wurde???
Vielen Dank für Eure Antworten
CHRIS
DaRealAd
21.08.2005, 01:40 Uhr
zu: Bras. Führerschein
Erstmal vorab: Die brasilianische FE gilt für 6 Monate in Deutschland. Wenn sich der Gesamtaufenthalt auf maximal 1 Jahr beschränkt, kann diese Frist auf Antrag auch verlängert werden.
Wenn eine Umschreibung erfolgen soll, dann müssen die Prüfungen in Deutschland abgelegt werden, da auch hier der Wohnsitz liegt.
Zumindest die theoretische Prüfung (Klasse B) kann in D aber auch in diversen Fremdsprachen durchgeführt werden, u.a. auch auf portugisisch.