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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nichtsalsprobleme
16.08.2005, 09:29 Uhr

probezeit ?!

hallo allezusammen, ich habe einen ausländischen führerschein umschreiben lassen ( nicht-EU).

gilt auch dann die probezeitregelung ?
--> 2 jahre ?

sollte es so sein, zählt dann der ausstellungstag in deutschland oder im ausland ?

wäre für antwort sehr dankbar...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.08.2005, 22:22 Uhr

zu: probezeit ?!

Ja, es gelten 2 Jahre Probezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Das Motorrad

Ich selbst

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden