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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern johnnybabetto
16.05.2005, 10:11 Uhr

FS umgeshrieben

Hallo,
ich bin vor ca. einem Jahr nach Irland ausgewandert. Vor 4 Monaten hat mich die deutsche FS-Stelle kontaktiert: Bitte MPU machen oder FS in vier Wochen abgeben. Grund:Ich bin vor zwei Jahren in Deutschland mit dem Fahrrad und 1.77 Promille im Blut gegen ein parkendes Auto gefahren, Polizei hats gesehen, ordentlich notiert und mich zum Blutabnehmen eingeladen. Da ich von Irland aus schlecht eine MPU machen kann habe ich den FS in Irland umgetauscht, ich habe jetzt also einen irischen FS. Das ging so das ich den deutschen FS der irischen FS Stelle gegeben habe im Tausch gegen den Irischen. Mein deutscher FS wurde dann von den Iren nach Deutschland gesendet. In dem steht aber vermerkt das dieser umgeschrieben wurde. Meine Sorge nun: Kann ich mit dem irischen FS in D. ein deutsches Auto fahren wenn ich mal zu Besuch bin? Ich habe auch noch einen Wohnsitz in D. Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
16.05.2005, 18:34 Uhr

zu: FS umgeshrieben

Ich GLAUBE auch nicht, dass Du hier Probleme haben würdest. Aber WISSEN weiß ich's eben nicht. Vielleicht könntest Du zur Sicherheit mal den ADAC oder AvD kontaktieren? Kann mir schwerlich vorstellen, dass Du in Irland nen Anwalt findest, der Dir diese Frage hieb- und stichfest beantwortet. Wer kennt sich da schon mit dem deutschen Führerscheinrecht aus?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern johnnybabetto
18.05.2005, 14:47 Uhr

zu: FS umgeshrieben

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
An Insulanisches: Ich will hier nicht meine Email im Forum verbreiten, weil Spammer immer Foren nach Mailadressen absuchen und ich dann wieder mit Spam belästigt werde. Wenn du mal ein Text schreiben willst: Meteor/7218023
Gruss,Josef

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen