durbanZA
13.05.2005, 09:17 Uhr
zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines
Bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich kann dich ja schonmal (ohne Gewähr) ein paar Informationen presigeben, bis ein anderer antwortet:
Dein mexikanischer Führerschein ist in Deutschland 6 Monate gültig, solange darfst Du auch fahren. Da Du aber einen vorläufigen Führerschein besitzt, kann dieser nach Ablauf dieser Frist nicht umgeschrieben werden.
Driver
13.05.2005, 22:25 Uhr
zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines
Da es sich offensichtlich um einen Lernführerschein handelt, darf er mit diesem Führerschein überhaupt nicht in Deutschland fahren. Dieser FS wird auch nicht umgeschrieben.
durbanZA
14.05.2005, 20:03 Uhr
zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines
Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?
Georg_g
14.05.2005, 21:39 Uhr
zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines
"Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?"
Das steht in § 4 Abs. 3 Nr. IntKfzVO: "Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind."
Katha
01.06.2005, 20:56 Uhr
zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines
Meine Cousine hat nach einem Austauschjahr sich auch einen mexikanischen Führerschein "gekauft" oder gemacht, wie auch immer ihr das bezeichnen wollt... Sie war damals ca. 2 Monate vor ihrem 18. Gebtag, weiß aber nicht ob sie da nen Learner-Schein oder nen normalen bekommen hat.
Sie durfte auf jeden Fall 6 Monate hier fahren und musste dann nochmal sowohl theoretische als auch praktische Prüfung machen, allerdings keine Sonderfahrten und theorieunterricht in ner FS machen.