Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 17:17 Uhr

zu: Führerschein aus Papua Neuguinea

Du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Die Vorschriften über die Ausbildung gelten für dich allerdings nicht, d.h. es gibt bei Theorie und Praxis keine Mindeststundenzahlen.

Am besten in einer Fahrschule anmelden, dort Lehrmittel kaufen und zuhause lernen. Nach der erfolgreichen Theorieprüfung dann einige Fahrstunden nehmen. Wie viele das sind, hängt von deinem Können und Wissen ab. Ich nehme an, dass der Straßenverkehr in PNG etwas anders abläuft als in D ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 22:23 Uhr

zu: Führerschein aus Papua Neuguinea

@ jonnyb:

zu 1) Du darfst mit diesem Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren.

zu 2) Ja, erst Theorieprüfung, dann praktische Prüfung.

zu 3) Für die Probezeit wird nur die Zeit angerechnet, die deine Fahrerlaubnis auch in D gilt oder gegolten hätte. Das sind die erwähnten 6 Monate, d.h. deine Restprobezeit beträgt 18 Monate.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 23:11 Uhr

zu: Führerschein aus Papua Neuguinea

Ja, du kannst sofort loslegen. Es ist sogar empfehlenswert, den deutschen Straßenverkehr durch eigenes Üben kennenzulernen. Du solltest nur die Anmeldung in einer Fahrschule nicht bis zum letzten Moment hinauszögern, weil auch die Bearbeitung deines Führerscheinantrags einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Daher etwa 2 Monate vor Ablauf der 6-Monatsfrist anmelden, damit du "lückenlos" einen Führerschein hast. Maßgeblicher Zeitpunkt ist übrigens die Begründung des ständigen Aufenthaltsortes, was in deinem Fall vermutlich etwa mit der Einreise nach D zusammenfällt. Wenn du eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes hast, dann müsste da ein Datum draufstehen.

Nach der bestandenen Theorie solltest du aber trotzdem einige Fahrstunden absolvieren. Es gibt nämlich Dinge, die man sich nur schlecht selbst beibringen kann, weil man eben die genaue gesetzliche Regelung kennen muss. Das wäre z.B. das Verhalten
- im verkehrsberuhigten Bereich
- an Ampeln mit Grünpfeilschild
- Einordnen beim Linksabbiegen, Unterschied in Einbahnstraßen,
- korrektes Einparken, Wenden etc.
- Autobahnbenutzung
- wann ist rechts überholen erlaubt und wann nicht
- wann darf man welche Fahrstreifen benutzen etc. pp.

All diese Dinge dürften in PNG eher eine untergeordnete Rolle spielen, in Deutschland können sie einem die Prüfung versauen, wenn man sie nicht richtig beachtet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist