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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stef_CH
11.03.2005, 12:55 Uhr

Führeschein in Spanien--- Mallorca

Ich habe eine Frage:
Ich bin ein schweizer Bürger.... ich Arbeite in diesem Sommer 2005 für 6 bis 7 Monate in Mallorca Spanien.

Ich habe gehört das mann wenn mann mind. 6 Monate in Spanien wohnt.... dann kann mann den Spanieschen Führeschein erwerben!

Meine Frage:

Heisst das nun.... mann kann sofort loslegen mit den Ausweis und mann bekommt Ihn auch schon nach 3 Monate.... muss ihn einfach zurückgeben wenn mann nicht 6 Monate bleibt... oder bekommt mann den Führeausweis erst nach 6 Monate zugeschickt!

Da in Spanien auf der Führeschein Behörde ja nicht Deusch gesprochen wird... ist es erlaubt ein Übersetzer mit zu nehmen.... z.B. an die Prüfung? Oder darf nur ein Fahrlehrer mitfahren?

Kennt jemand ein Fahrlehrer auf Mallorca wo Deusch spricht.... eventuell ein Deuscher Fahrlehrer wo in Mallorca wohnt?

Ich danke Euch für Eure Antwort im voraus!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stef_CH
19.03.2005, 16:24 Uhr

zu: Führeschein in Spanien--- Mallorca

Danke für Deine Antwort!

Wegen dem übersetzer an der Prüfung.... da hast Du ja geschrieben der Fahlehrer ist auch im Auto.... ich nehme an der sitzt hinten.

Also wenn der Fahrlehrer Deusch kann.... kann er mirs ja übersetzen! Ich denke das geht schon!

Und wegen der Theorie Bücher.... da habe ich auf einer anderen Seite.... wo für Deusche in Mallorca ist... gelesen es gibt auch Deusche übrsetzungen der Bücher!

Also ich werde so bald ich im Mallorca bin einen Deuschsprechender Fahrlehrer suchen und mich bei ihm persönlich infomieren!

Ich denke der kann mir am besten auskunft geben!

Und wegen den 6 Monate... da sehe ich auch kein problem.... ich habe ja einen unbeschränkten Mietvertag von meiner Wohnung.... und ich bezahle ja auch 12 Monate... und wenn ich im Winter für ein paar Monate zurück in die Schweiz gehe... muss ich mich ja in Mallorca nicht abmelden... ich bin dann ja nur Ferienhalber in der Schweiz!

Vom Gesetz her ist das auch ok.... mann muss sich nur abmelden wenn mann in der Schweiz arbeiten würde oder länger als 3 Monate in der Schweiz bleibt! Und das ist ja in meinem Fall nicht so. Mein fester Wohnsitz bleibt ja Mallorca.

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13.04.2008, 09:38 Uhr

zu: Führeschein in Spanien--- Mallorca

Schau mal unter www.fahrschule-mallorca.org. Der Fahrschulunterricht ist komplett in Deutsch und auch die Prüfungen sind in deutscher Sprache. Also genau das was Du suchst.
Und der Vorteil - die Preise stimmen auch.

Viel Spaß und Erfolg

Joe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.04.2008, 12:02 Uhr

zu: Führeschein in Spanien--- Mallorca

>> 11.03.05, 12:55 Uhr<<

ob der te das noch liest ?

hier macht mal wieder jemand ganz gewaltig nicht gern gesehene werbung.

.. und die hp funzt nocht nicht mal.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden