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Auslandsführerschein
jub
10.12.2004, 17:52 Uhr
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Nachdem vor ca. 8 Jahren eine MPU angeordnet wurde habe ich den FS nicht beantragt, bin stattdessen in die Schweiz gezogen und habe dort den FS ganz legal erworben. Nun fahre ich seit 1998 mit dem CH FS in der ganzen Welt ohne Probleme. Jetzt will ich aber wieder aus der Schweiz wegziehen, mich aber in D nicht erstwohnsitzlich anmelden. So denke ich daran mir in Österreich eine Wohnung zu mieten, den Wohnsitz dort anzumelden und dann meinen CH FS in einen EU FS umschreiben zu lassen und anschliessend mich in Ö wieder abzumelden.
Dann hätte ich einen legal erworbenen EU FS und kann damit überall fahren.
Einwände ?
philofax
01.02.2005, 12:21 Uhr
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Wem in Deutschland
* ein Fahrverbot auferlegt,
* die Fahrerlaubnis entzogen,
* eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet,
* das Fahren endgültig untersagt worden ist,
kann dies nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis verhindern, egal aus welchem Land der Erde sie stammt.
Driver
01.02.2005, 15:28 Uhr
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»Einwände ?«
Ja, da unzulässig.
Georg_g
01.02.2005, 23:38 Uhr
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Ich kann hier keine Punkte erkennen, warum die geplante Vorgehensweise unzulässig sein soll oder sonst nicht funktionieren würde. Die österreichische Behörde wird den schweizerischen Führerschein sicherlich prüfungsfrei umschreiben, sodass du eine gültige EU-Fahrerlaubnis hast. Die gilt dann auch in Deutschland, und zwar ohne dass eine Umschreibung erforderlich wäre.
Schnapsi das Alkodil
01.02.2005, 23:48 Uhr
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Was echt?
Fressen Die n´Scheizer Lappen ohne Prüfung?
Driver
03.02.2005, 16:01 Uhr
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»Ich kann hier keine Punkte erkennen, warum die geplante Vorgehensweise unzulässig sein soll oder sonst nicht funktionieren würde. «
Schon mal etwas von der EU-Führerscheinrichtlinie gehört??
Georg_g
03.02.2005, 17:20 Uhr
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@Driver:
Schon mal etwas von der EU-Führerscheinrichtlinie gehört??
Wenn du nicht so wortkarg wärst, dann müsste ich jetzt nicht raten, welche Vorschrift der EU-Führerscheinrichtlinie du meinst. Gehe ich davon aus, dass das österreichische Führerscheinrecht ähnliche Umschreibungsvorschriften hat wie das deutsche, dann wäre die oben genannte Vorgehensweise überhaupt kein Problem. Nach deutschem Recht kann man einen CH-Führerschein problemlos umschreiben lassen, weil die Schweiz in der Staatenliste der Anlage 11 zur FeV aufgenommen ist. Wenn das in Östereich auch so ist (davon gehe ich gerade wegen der EU-Führerscheinrichtlinie aus), dann müsste also eine österreichische Behörde den schweizerischen Führerschein ebenfalls umschreiben, und zwar prüfungsfrei.
Wenn du anderer Meinung bist, kannst du das ja mal begründen, aber nicht indem du irgendeinen Satz oder einen Begriff in die Runde wirfst und jeder raten soll, was du dann meinst.
Marcel87
03.02.2005, 20:00 Uhr
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ich denke mal, es funktioniert nicht, weil der threadstarter sich geweigert hat, eine MPU zu machen..
ich fände es auch mehr als logisch, solch kuriose wege zu verbieten, auch wenn es unter umständen lücken gibt
@driver: haben denn die österreichischen behöreden zugrif auf eventuell angeordnete MPU in anderen EU-Staaten?
@threadstarter: du schreibst, du bist in aller welt mit dem ch-fs gefahren - ohne probleme. warum willst du dann nen EU-FS haben?
Georg_g
03.02.2005, 20:34 Uhr
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ich denke mal, es funktioniert nicht, weil der threadstarter sich geweigert hat, eine MPU zu machen..
Zum Glück reicht der Arm der deutschen Verwaltung nicht so weit, dass sie sich einmischen könnte, wenn ein Schweizer mit einem schweizerischen Führerschein nach Österreich zieht.
du schreibst, du bist in aller welt mit dem ch-fs gefahren - ohne probleme. warum willst du dann nen EU-FS haben?
Weil er doch erst nach Österreich und später wieder nach Deutschland ziehen will. In beiden Ländern würde sein CH-Führerschein aber nur 6 Monate lang gelten.
Marcel87
03.02.2005, 20:39 Uhr
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achso.. alles klar..
philofax
03.02.2005, 20:40 Uhr
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euere ellenlange diskussion in allen ehren aber was war denn an dem ersten posting:
-------->
Wem in Deutschland
* ein Fahrverbot auferlegt,
* die Fahrerlaubnis entzogen,
* eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet,
* das Fahren endgültig untersagt worden ist,
kann dies nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis verhindern, egal aus welchem Land der Erde sie stammt.
<-----------------
so unverstaendlich?
MPU angeordnet -> nicht gemcht
CH FS gemacht und in D gefahren (Schwein gehabt)
A FS (EU) wird nichts an o.g. aendern.
Philofax
Georg_g
03.02.2005, 20:49 Uhr
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Das war nicht unverständlich, das war schlichtweg falsch ;-)
Die Anordnung einer deutschen Behörde zu einer MPU hat keinen Einfluss auf die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Die MPU ist eine Maßnahme einer deutschen Behörde, um die Eignung zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu überprüfen.
Einzig beim Fahrverbot würde ich dir zustimmen. Hier wird im Inland das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt, woran dann auch eine ausländische Fahrerlaubnis nichts ändern würde. Aber um ein Fahrverbot ging es hier ja nicht.
Übrigens wurde der Thread am 14.12.2004 gestartet, ohne dass sich der Fragesteller seitdem wieder hier hat blicken lassen. Ich gehe daher davon aus, dass ihn unsere Antworten sowieso nicht mehr erreichen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss mich vorbeilassen
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Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
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Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
Langsamer fahren und bremsbereit sein
Nur kräftig hupen und weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
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