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Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
 T. Sasse
26.05.2015, 14:54 Uhr
Stapler fahren ohne PKW-Führerschein
Hallo zusammen,
ich arbeite seit Jahren in der Logistik ein eines grossen Unternehmens und fahre Stapler mit einen Staplerschein aber besitze keinen PKW oder ähnlichen "staatlichen" Führerschein. Ich fahre sowohl innerhalb des Werkes als auch im Rahmen von Verladetätigkeiten ausserhalb des Werksgeländes, dass zwar per Schranke für den Verkehr gesperrt ist aber für Fussgänger, Rad-Fahrer usw. frei zugänglich ist.
Nun habe ich in einem Beitrag hier im Forum folgendes gefunden:
"Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:
Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)"
Nun stellt sich mir die Frage, ob das noch so gilt und wo ich dies in schriftlicher Form finde..

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Nur kräftig hupen und weiterfahren
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
Langsamer fahren und bremsbereit sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?
Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich
Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen
Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
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