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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern T. Sasse
26.05.2015, 14:54 Uhr

Stapler fahren ohne PKW-Führerschein

Hallo zusammen,

ich arbeite seit Jahren in der Logistik ein eines grossen Unternehmens und fahre Stapler mit einen Staplerschein aber besitze keinen PKW oder ähnlichen "staatlichen" Führerschein. Ich fahre sowohl innerhalb des Werkes als auch im Rahmen von Verladetätigkeiten ausserhalb des Werksgeländes, dass zwar per Schranke für den Verkehr gesperrt ist aber für Fussgänger, Rad-Fahrer usw. frei zugänglich ist.

Nun habe ich in einem Beitrag hier im Forum folgendes gefunden:

"Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:

Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)"


Nun stellt sich mir die Frage, ob das noch so gilt und wo ich dies in schriftlicher Form finde..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind