Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jassy1989
18.02.2011, 00:25 Uhr

Theorieprüfung

Hey Leute
ich habe am 1.3.2010 meine Theorieprüfung bestanden und nun wollte ich mal frage verfällt sie nun am 1.3.2011 oder kann man sich irgendwie ein Attest vom Arzt besorgen, das man verlängern kann? Verfällt nur die Prüfung oder aber auch die ganzen Theoriestunden? Ich hatte nämlich ein paar Reibereien mit meinem Fahrlehrer und wollte nun bald wechseln, habe mich nun lange genug mit dem abgefunden.

Könnt ihr mir helfen ? Was verfällt nun alles kann man da noch irgendwas regeln usw. Danke für eure Antworten, denn ich habe schon überall nachgeschaut und überall steht was anderes.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dtmgirl
18.02.2011, 13:36 Uhr

zu: Theorieprüfung

hallöchen

soweit ich weiss musst du die prüfung nochmal machen,die darf wohl nicht älter als ein jahr sein. die stunden müssten glaub ich 2 jahre halten:-)

schönen gruss

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Dem Fahrzeug Platz machen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)

Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind