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Führerschein (D)

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25.07.2010, 10:25 Uhr

Alte Führerscheinklassen

Hallo.

Ich habe 1977 Klasse 4 und 1980 (NACH dem 1.4.) Klasse 3 gemacht.
Der Führerschein wurde mir Ende 1986 ENTZOGEN und Mitte 1988 bekam ich die Rosa Pappe, in der die Klassen 3, 4 und 5 eingetragen sind.
Eine neue Prüfung oder die MPU brauchte ich dazu nicht machen.

Welche Fahrzeuge darf ich nun fahren?
Gilt hier noch das alte Recht, mit Klasse 4 Kleinkrafträder bis 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen?

Gilt im Bezug auf Klasse 4 und 125ccm das Datum 1977 oder wird nach dem Entzug das neue Datum (auch ohne neue Prüfung) gerechnet?

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.07.2010, 22:57 Uhr

zu: Alte Führerscheinklassen

es gilt das neue datum

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung