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Führerschein (D)

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25.07.2010, 10:25 Uhr

Alte Führerscheinklassen

Hallo.

Ich habe 1977 Klasse 4 und 1980 (NACH dem 1.4.) Klasse 3 gemacht.
Der Führerschein wurde mir Ende 1986 ENTZOGEN und Mitte 1988 bekam ich die Rosa Pappe, in der die Klassen 3, 4 und 5 eingetragen sind.
Eine neue Prüfung oder die MPU brauchte ich dazu nicht machen.

Welche Fahrzeuge darf ich nun fahren?
Gilt hier noch das alte Recht, mit Klasse 4 Kleinkrafträder bis 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen?

Gilt im Bezug auf Klasse 4 und 125ccm das Datum 1977 oder wird nach dem Entzug das neue Datum (auch ohne neue Prüfung) gerechnet?

Danke für eure Antworten.

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25.07.2010, 22:57 Uhr

zu: Alte Führerscheinklassen

es gilt das neue datum

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird