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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corpse
06.07.2010, 13:16 Uhr

AU - AB Sternchen

Hey

ich bin im Besitz der Führerscheinklassen A1,AB (AU), B, BE, M, L, ST

Ich habe auf meinem Führerschein kein Datum sondern einen Stern als Vermerk bei der Klasse A Beschränkt, dieses Sterchen bezieht sich ja auf das Austellungsdatum bzw. das eingetragene Datum des Führerscheins.

Erhalten habe ich den Schein am 15.08.2007. Also darf ich seit dem 15.08.2009 die Klasse A ja theoretisch offen fahren.

Nun habe ich festgestellt, dass in meinem Freudeskreis aber überall ein Datum bei AU steht (z.b. AB 1.1.2001 ; AU 1.1.2003). Bei mir ist lediglich ein freies Feld unter dem Stern vorhanden.

Da ich demnächst eine Tour ins Ausland (EU) geplant habe, würde mich vorab interessieren, ob hier ein Druckfehler vorliegt oder ob diese Handhabung auch üblich ist. Da keinerlei Kennzeichnung bei AU vorhanden ist.

Desweiteren interessiert mich ob die A Unbeschränkt Regelung auch Europaweit 2 Jahre nach erhalt der Klasse AB ist. Nicht das ich dort ohne FS Erlaubnis unterwegs bin.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
13.07.2010, 19:06 Uhr

zu: AU - AB Sternchen

Hallo Corpse,
Soweit ich weiß sind die Fahrerlaubnisse EU-Weit einheitlich, also solang es ins EU-Ausland geht sollte dem nichts im Weg stehen.

Zu ersterem:
Entweder deine Freunde haben ADirekt, also direkt den offenen Führerschein gemacht oder den Führerschein nach den 2 Jahren nochmal umschreiben lassen.
Eine dritte möglichkeit wäre dass der Erhalt dieser Führerscheinklasse vordatiert war, also das Datum des Erwerbs bereits nach der Prüfung eingetragen wurde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind