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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hermzz
03.02.2009, 09:53 Uhr

Gilt es bei mir noch ? :(

Hallo


ich hab mich vor zwei jahren (und ein paar monate) in einer fahrschule angemeldet und dort alle theorienstunden fertig gemacht. in der zeit bin ich aber nicht gefahren, sondern hab wie gesagt nur die theoriestunden gemacht.

meine fragen:

- Gilt meine anmeldung bei der fahrschule noch oder muss ich nochmal die anmeldegebühr bezahlen um dort weitermachen zur können?

- Wenn nein, kann ich vom fahrlehrer eine bescheinigung holen wo drinne steht das ich alle theoriestunden gemacht habe und kann ich damit zu einer anderen fahrschule gehen und mich dort anmelden und dann dort mein führerschein machen OHNE die theoriestunden nochmal zu machen???



ich würde mich SER freuen wenn ihr mir da weiter helfen könnt


Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 13:13 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

Da gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Es kann im Ausbildungsvertrag stehen, dass das Ausbildungsverhältnis nach einem Jahr als beendet gilt. Daran muss sich der Fahrlehrer aber nicht halten, sondern kann jederzeit zugunsten des Fahrschülers davon abweichen.

Ich persönlich finde diese Grenze in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausbildungsbescheinigung immerhin 2 Jahre ab Ende der Ausbildung gültig ist, auch etwas knapp bemessen.

Wenn ich Fahrschüler wäre, wäre ich jedenfalls nicht bereit, nach einem Jahr noch mal die volle Grundgebühr zu bezahlen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hermzz
03.02.2009, 14:18 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

danke erstmal für die antworten.


Auch wenn ich die grundgebühr nicht nocheinmal bezahlen muss ,was ich aber weniger glaube weil ich lang net mehr dort gewesen war, werde ich die fahrschule wechseln weil ich eine bessere gefunden habe.

Mit den bescheid das ich alle theoriestunden in der alten Fahrschule geleistet habe kann ich mich dann bei der neuen anmelden und dann dort weitermachen OHNE jedoch die theorietsunden noch einmal zu machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.02.2009, 14:43 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

wie kahleberger schon schrieb, nein.

die ausbildung ist seit über 2jahren beendet (egal was die agb sagen)
und damit kann ich georg`s argumentation auch nicht nachvollziehen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 15:29 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

Ich habe den Ausgangsbeitrag falsch gelesen und bin irrtümlich davon ausgegangen, dass der TE die Ausbildung vor etwas mehr als 1 Jahr beendet hat.

Der TE schreibt aber, dass er sich "vor zwei Jahren und ein paar Monaten" in der Fahrschule angemeldet hat. Es zählt aber nicht das Anmeldedatum, sondern der Abschluss der Ausbildung. Jetzt müsste man also genau wissen, wann er die Theorie-Ausbildung beendet hatte. Es könnte also sein, dass die Ausbildungsbescheinigung noch gilt oder eben auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hermzz
04.02.2009, 00:03 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

nein, ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. Ich hab mich vor zwei jahren ein paar monate ;) in der fahrschule angemeldet und bin dort seit um die einandhalb jahre nicht mehr gewesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.02.2009, 15:05 Uhr

zu: Gilt es bei mir noch ? :(

Dann soll dir dein Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen und dort das korrekte Datum eintragen, an dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve