|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
Hermzz
03.02.2009, 09:53 Uhr
Gilt es bei mir noch ? :(
Hallo
ich hab mich vor zwei jahren (und ein paar monate) in einer fahrschule angemeldet und dort alle theorienstunden fertig gemacht. in der zeit bin ich aber nicht gefahren, sondern hab wie gesagt nur die theoriestunden gemacht.
meine fragen:
- Gilt meine anmeldung bei der fahrschule noch oder muss ich nochmal die anmeldegebühr bezahlen um dort weitermachen zur können?
- Wenn nein, kann ich vom fahrlehrer eine bescheinigung holen wo drinne steht das ich alle theoriestunden gemacht habe und kann ich damit zu einer anderen fahrschule gehen und mich dort anmelden und dann dort mein führerschein machen OHNE die theoriestunden nochmal zu machen???
ich würde mich SER freuen wenn ihr mir da weiter helfen könnt
Gruß
Georg_g
03.02.2009, 13:13 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
Da gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Es kann im Ausbildungsvertrag stehen, dass das Ausbildungsverhältnis nach einem Jahr als beendet gilt. Daran muss sich der Fahrlehrer aber nicht halten, sondern kann jederzeit zugunsten des Fahrschülers davon abweichen.
Ich persönlich finde diese Grenze in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausbildungsbescheinigung immerhin 2 Jahre ab Ende der Ausbildung gültig ist, auch etwas knapp bemessen.
Wenn ich Fahrschüler wäre, wäre ich jedenfalls nicht bereit, nach einem Jahr noch mal die volle Grundgebühr zu bezahlen.
Hermzz
03.02.2009, 14:18 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
danke erstmal für die antworten.
Auch wenn ich die grundgebühr nicht nocheinmal bezahlen muss ,was ich aber weniger glaube weil ich lang net mehr dort gewesen war, werde ich die fahrschule wechseln weil ich eine bessere gefunden habe.
Mit den bescheid das ich alle theoriestunden in der alten Fahrschule geleistet habe kann ich mich dann bei der neuen anmelden und dann dort weitermachen OHNE jedoch die theorietsunden noch einmal zu machen?
carhol
03.02.2009, 14:43 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
wie kahleberger schon schrieb, nein.
die ausbildung ist seit über 2jahren beendet (egal was die agb sagen)
und damit kann ich georg`s argumentation auch nicht nachvollziehen.
mfg
Georg_g
03.02.2009, 15:29 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
Ich habe den Ausgangsbeitrag falsch gelesen und bin irrtümlich davon ausgegangen, dass der TE die Ausbildung vor etwas mehr als 1 Jahr beendet hat.
Der TE schreibt aber, dass er sich "vor zwei Jahren und ein paar Monaten" in der Fahrschule angemeldet hat. Es zählt aber nicht das Anmeldedatum, sondern der Abschluss der Ausbildung. Jetzt müsste man also genau wissen, wann er die Theorie-Ausbildung beendet hatte. Es könnte also sein, dass die Ausbildungsbescheinigung noch gilt oder eben auch nicht.
Hermzz
04.02.2009, 00:03 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
nein, ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. Ich hab mich vor zwei jahren ein paar monate ;) in der fahrschule angemeldet und bin dort seit um die einandhalb jahre nicht mehr gewesen.
Georg_g
04.02.2009, 15:05 Uhr
zu: Gilt es bei mir noch ? :(
Dann soll dir dein Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen und dort das korrekte Datum eintragen, an dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?
Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte
Immer das kleinere Fahrzeug
Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?
Die Zeichen des Polizeibeamten
Die Lichtzeichen der Ampeln
Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|