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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OL17
15.11.2008, 00:20 Uhr

Alleine Fahren (B17) !!!

Hallo

Ich habe B17 und fahre (eigentlich) nur mit meinen eingetragen begleitperson !!

Was passiert wenn ich ohne eingetragener Begleitperson (also alleine) von i-welchen Ordnungshütern   beim Auto fahren erwischt werde ??

Könnt ihr mir konkrete strafen .. konsiquenzen sagen !!??


mfg OL17

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
15.11.2008, 00:44 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Hab mal gegoogelt, diese Aussage erschien mir kompetent:

1. Bei der Kontrolle wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen:
Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen - 25 Euro,
dann natürlich auch ein Verbot der Weiterfahrt. Keine Punkte, da das Bußgeld unter 40 Euro liegt.

ABER:
Die Polizei muss bei einem BF 17 ohne Begleitung die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) informieren und dann passiert folgendes noch:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

Bedeutet: Die Berechtigung Fahrerlaubnis wird eingezogen und erst wieder rausgegeben, wenn man 18 ist UND ein Aufbauseminar abgelegt hat.

-> Lappen weg und ordentlich Geld fürs Aufbauseminar dann noch mit 18.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
15.11.2008, 13:43 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Wer soll sich denn sowas noch leisten können....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OL17
15.11.2008, 14:15 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Ja das ist schon Teuer aber ganz erlich ich habe mir das schlimmer vorgestellt !! ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.11.2008, 16:57 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

wenn dir runde 600 € + bus und bahnfahren nicht schlimm genug vorkommen, mach noch einen unfall dabei. dann wird es richtig lustig.
oder vielleicht bekommt dein sachbearbeiter auch noch lust dich zur mpu zu schicken.
bei einigen kann man nur noch mit dem kopf schütteln.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
15.11.2008, 18:08 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Leisten können? Darum geht es ja eben - das man das nicht aus der Portokasse bezahlt! Und die meisten Verstöße wie Fahren unter Drogeneinfluss muss man ja nicht zwingend begehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OL17
16.11.2008, 01:17 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Peace

@ carhol ja weil die sacharbeiter genau so ne langeweile wie du haben und du hier alle im ganzen forum mit deiner klugscheisserei voll labberst !!

labber wenn anders voll warum sollten die mich zur mpu schicken ??? habe ich dabei drogen oder iein scheiss genommen ?? Nööö

Ich dachte halt nur das mein lappen für IMMER weg ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
16.11.2008, 13:40 Uhr

zu: Alleine Fahren (B17) !!!

Richtig. Ich find vorsätzlich begangene Verstöße sowieso immer viel schlimmer, weil das ja zeigt, dass der Fahrer charakterlich dann wohl nicht geeignet ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

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