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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rescueflo
30.10.2008, 21:17 Uhr

Traktor mit altem 3er

Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage

ich hab 1997 meinen FS gemacht

nach der Umschreibung bin ich im Besitz folgender eingetragener Klassen
B / C1 / BE / C1E / M / L

meine Frage nun - darf ich sofern ich es nachweisen kann, daß ich landwirtschaftlich unterwegs bin einen Traktor mit Höchstgeschwindigkeit über 32 kmh fahren?

ich hörte schon unterschiedliche aussagen - drum meine Frage in diesem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.10.2008, 23:09 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

nein, darfst du nicht
§6 abs 3 fev

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2008, 01:16 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

Das geht schon, da man auf Antrag auch die Klasse T erteilt bekommt, wenn man eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann. Und mit der Klasse T kannst du dann Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen