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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ManuM
13.01.2008, 16:55 Uhr

Probezeit

Ich musste den deutschen Führerschein 2007 neu machen, da ich vergessen habe meinen alten umzuschreiben (Schweiz) den ich schon seit 20 Jahren habe. Gelte ich jetzt als Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit, oder verhält es sich in diesem Falle anders, da ich ja schon 20 Jahre eine schweizer Fahrerlaubnis hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2008, 19:50 Uhr

zu: Probezeit

Der Vorbesitz ausländischer Führerscheine wird auf die Probezeit angerechnet, sodass du in Deutschland keine Probezeit hast. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erteilung der deutschen FE die Behörde von der ausländischen FE Kenntnis hatte. Hast du denn bei der Beantragung deinen CH-Führerausweis vorgezeigt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-108 / 3 Fehlerpunkte

Was weist auf einen überhöhten Kraftstoffverbrauch wegen starkem Verschleiß oder falscher Einstellung des Motors hin?

Starker, dunkler Auspuffqualm

Kondenswasser, das aus dem Auspuff kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Tee

Eine Tasse Kaffee