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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadda
04.09.2007, 18:54 Uhr

Von B17 zum EU-Führerschein?

Ich hätte auch mal ne Frage, ich bin seit Sonntag 18 und hab den B17 schein gemacht und jetzt weiß ich nicht wo ich den Antrag auf einen EU-Führerschein stellen muss, bei der Ortsverwaltung dem TÜV oder wo?...und soll ich dann da einfach vorbeifahrn oder muss ich mich dafür anmelden oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
04.09.2007, 19:01 Uhr

zu: Von B17 zum EU-Führerschein?

Nicht beim TÜV, sondern bei der Führerscheinstelle musst Du die FE abholen.

Am besten rufst Du dort an und fragst, ob der EU-Schein beantragt werden muss, oder ob Du ihn einfach so abholen kannst. Das ist regional unterschiedlich, habe ich gehört. Bei uns kannst Du ihn jedenfalls ohne Beantragung abholen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern