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Führerschein (D)

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28.07.2007, 23:02 Uhr

Alleine fahren mit 18 Jahren aber "17ner Führerschein"?

Hallo,
ich bin gestern 18 geworden, ich besitze aber bereits den "17ner Führerschein". Nun habe ich gehört, dass ich die ersten 3 Monate auch mit diesem fahren darf- ALLEINE. Ist das richtig?
mfg MAx.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
29.07.2007, 06:17 Uhr

zu: Alleine fahren mit 18 Jahren aber "17ner Führerschein"?

Was du gehört hast ist richtig. Die Erlaubnis gilt aber nur innerhalb Deutschlands - also nicht ins Ausland fahren !

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- in gleicher Richtung fahren

- entgegenkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben