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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PATINSYD
16.07.2007, 06:28 Uhr

AUSTRALISCHER/DEUTSCHER FUEHRERSCHEIN

Brauche mal Hilfe. Ich habe einen alten "rosa" papier fuehrerschein aus Deutschland. Nachdem ich in Australien permanent resident geworden bin, musste ich einen Australischen Fuehrerschein beantragen. Der deutsche Fuehrerschein bekam auf dem Amt in Australien einen Stempel der sagt "NSW licence issued, date, ..) was heisst das ein New South Wales Fuehrerschein ausgestellt ist. Auf dem Amt sagte man mir dass ist damit ich in Australien nicht mit meinem Deutschen Fuehrerschein rumfahre. Meine Frage ist, ist damit mein deutscher Fuehrerschein in Deutschland ungueltig. Brauche in jetzt eine "internationale drivers licence" um in Deutschland Auto fahren zu koennen und Europa. Hoffe einer kann helfen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.07.2007, 10:30 Uhr

zu: AUSTRALISCHER/DEUTSCHER FUEHRERSCHEIN

Hallo, willkommen im Forum.

Der "internationale Führerschein" ist bloß eine Übersetzung des nationalen und daher kein eigenständiges Dokument.
Du bist nicht mehr im Besitz einer deutschen, sondern ausschließlich einer australischen Fahrerlaubnis.
Die australische Fahrerlaubnis ist 6 Monate lang in Deutschland gültig, d.h. bei einem Aufenthalt von nicht mehr als 6 Monaten kannst Du problemlos hier rumfahren.

Da diese Frage nationales Recht betrifft, wird Dir hier keiner Fragen bezüglich der Situation in anderen europäischen Staaten verbindlich beantworten können, obwohl aufgrund der EU- Harmonisierung die Situation sich recht ähnlich darstellen sollte.

Schöne grüße von der anderen Seite der Kugel :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Unzureichende Bremswirkung

Abgefahrene Reifen

Defekte Schlussleuchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Geld- und/oder Freiheitsstrafe