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Führerschein (D)
the-dog
19.01.2007, 16:45 Uhr
wann Ende der Probezeit?
Hallo. Ich hab heute vor 2 Jahren meine Praktische-Prüfung bestanden (19.1.05). Ich bekamm den Führerschein, nicht gleich nach der bestandenen Prüfung, sondern musste mir einen vorläufigen vom Amt abholen, da ich noch BE machen wollte (20.1.05 Erteilungsdatum). Leider hatte ich keine zeit dazu, so holte ich mir meinen richtigen Führerschein (B, die Plastikkarte), als mein vorläufiger ablief (21.3.05 war Ausstelldatum) ab. Die ganzen Zahlen habe ich von meinem Führerschein. In den 2 Jahren habe ich nicht gegen die StVO verstossen.
Meine Frage ist jetzt, wann bin ich aus der Probezeit raus? Ab den 19, 20 Januar oder erst ab den 21.3?
Würde mich auf Antwort und Klärung freuen.
mfg the-dog
ursprung_aller_dreistigkeit
19.01.2007, 17:29 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
mit dem 20. ist die probezeit vorbei.
probezeit gilt ab bestandener prüfung, nicht ab ausstellungsdatum. und da der tag heute noch ein paar stunden hat, kannst du erst ab morgen richtig einen drauf machen. ;)
wem irrtümer auffallen, der darf sie behalten. ;)
ursprung_aller_dreistigkeit
19.01.2007, 17:33 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
berichtigung...probezeit ab aushändigung des fs natürlich.
wo bin ich nur mit meinen gedanken? :)
Georg_g
19.01.2007, 18:23 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
»wem irrtümer auffallen, der darf sie behalten.«
Nix gibt's, schließlich vertust du dich nicht nur um einen Tag, sondern gleich um zwei Monate und einen Tag.
Der 21.03.05 war das Aushändigungsdatum des Führerscheins und somit das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis. Die Probezeit endet also mit Ablauf des 21.03.07, d.h. der 22.03.07 ist der erste Tag außerhalb der Probezeit.
carhol
19.01.2007, 19:05 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
da gehen einige daten durcheinander.
>> sondern musste mir einen vorläufigen vom Amt abholen, da ich noch BE machen wollte (20.1.05 Erteilungsdatum)<<
>> als mein vorläufiger ablief (21.3.05 war Ausstelldatum) ab. <<
um es kurz zu machen.
deine pz endet 2 jahre nach dem datum, an dem du die erste fahrberechtigung ausgehändigt bekommen hast.
holger
the-dog
19.01.2007, 19:11 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
also endet meine Probezeit von samstag auf sonntag? denn am 21.03 habe ich meinen Plastikkarten Führerschein bekommen, vorher hatte ich ja auch schon einen, nur eben den Vorläufigen, der zählt ja auch wie die Karte, nur das man nicht ins Ausland fahren darf usw.
Georg_g
19.01.2007, 19:30 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
Also jetzt noch mal der Reihe nach:
Einen vorläufigen Schein hast du dir zwar ausstellen lassen, aber den hast du nie abgeholt ("Leider hatte ich keine zeit dazu, ...")
Das erste Dokument, das dir ausgehändigt wurde, war also der "richtige" Führerschein ("so holte ich mir meinen richtigen Führerschein als mein vorläufiger ablief (21.3.05 war Ausstelldatum) ab").
Eine Fahrerlaubnis gilt erst als erteilt, wenn der Führerschein ausgehändigt wurde (auch ein vorläufiger). Deiner Schilderung zufolge hast du den vorläufigen nicht abholt.
Oder bezieht sich "Leider hatte ich keine Zeit dazu" auf den Erwerb der Klasse BE?
to
19.01.2007, 22:39 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
Ich verstehe dich so, dass Du den "Vorläufigen Führerschein" schon am 20.01.05 ausgehändigt bekommen hast.
Das war dann der Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Folglich endet die Probezeit morgen abend um 24:00 h
the-dog
20.01.2007, 00:35 Uhr
zu: wann Ende der Probezeit?
Ja genau, ich habe meinen vorläufigen Führerschein am 20.1 abgeholt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich lassen den gelben Pkw durchfahren
Ich lasse den blauen Pkw durchfahren
Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig?
Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten
Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
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