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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nilkrokodil
30.10.2006, 17:10 Uhr

Führerschein ab 17 - Beifahrer

Hallo ich habe eine Frage...
Ich mache gerade den Führerschein ab 17 und habe auch bald die Prüfung.
So meine frage ist jetzt mit dem Beifahrer... Also der muss ja mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, was ist denn wenn der mal weg war und die 5 Jahre noch ncih um sind, er ihn aber iegenltich schon weitaus über 5 Jahre hatte?
Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2006, 18:31 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Beifahrer

dann darf er noch nicht mit dir fahren, wenn er über 6 jahre den führerschein hat, trotzdem aber einige zeit nicht hatte, wegen verstoß bsw. darf er noch nicht mit dir fahren. Is ja eigentlich logisch.

mfg
damario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch bestimmte Medikamente

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen